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Urteil vorab veröffentlicht: Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform der Ampel

Urteil vorab veröffentlicht: Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform der Ampel

Urteil vorab veröffentlicht: Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform der Ampel

Wahlrechtsreform verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht fügt der Ampel-Bundesregierung heute eine Niederlage bei.
Wahlrechtsreform verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht fügt der Ampel-Bundesregierung heute eine Niederlage bei.
Wahlrechtsreform verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht fügt der Ampel-Bundesregierung heute eine Niederlage bei. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
Urteil vorab veröffentlicht
 

Verfassungsgericht kippt Wahlrechtsreform der Ampel

Bis die Ampel es abschaffte, reichten drei Direktmandate für den Einzug in den Bundestag. Verstößt das gegen Grundgesetz? Heute verkündet Karlsruhe sein Urteil. Doch es ist bereits durchgesickert – durch einen peinlichen Fehler des Verfassungsgerichts.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil zur Wahlrechtsreform, das heute verkündet werden soll, versehentlich bereits gestern auf seiner Webseite veröffentlicht. Demnach erklärt es heute die Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Bundesregierung für verfassungswidrig.

Mehrere Nutzer zeigten auf X Screenshots der Entscheidung. Danach löschte das Gericht das Dokument wieder. Das Urteil bedeutet: Auch bei der nächsten Bundestagswahl reichen drei gewonnene Direktmandate, um ins Parlament einzuziehen – unabhängig davon, ob die Fünfprozenthürde übersprungen wird oder nicht.

Wahlrechtsreform betraf Linke und CSU

Die Ampel hatte dies abgeschafft. Hauptbetroffene wären die Linkspartei und die CSU gewesen. Die Linke hatte 2021 nur 4,9 Prozent der Zweitstimmen erreicht, aber drei ihrer Kandidaten gewannen über die Erststimme ihren Wahlkreis – nur deshalb sitzt auch das neu gegründete BSW im Bundestag, das sich von der umbenannten SED abspaltete.

Auch für die CSU wäre die Gesetzesänderung der Ampel eine Bedrohung gewesen. Sie gewinnt regelmäßig mehr als 40 Direktmandate, könnte aber, da sie nur in Bayern antritt, bundesweit unter fünf Prozent bleiben. Zuletzt waren es 5,3 Prozent.

Karlsruhe: Ampel verstößt gegen Wahlgleichheit

Entsprechend hatten die Bayerische Staatsregierung sowie zahlreiche Mitglieder des Bundestages, darunter Abgeordnete der Linken und der Union, gegen das neue Gesetz geklagt. Nach ihrer Ansicht verletze die Reform die Wahlgleichheit sowie Chancengleichheit der Parteien. Nun bekamen sie offenbar Recht.

Die Richter entschieden – und verkünden es heute –, daß der Paragraph des neuen Bundeswahlgesetzes, der die sogenannte Grundmandatsklausel abschafft, gegen die Grundgesetz-Artikel 21 („Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“) und Artikel 38 („Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“) verstößt. (fh)

Wahlrechtsreform verfassungswidrig: Das Bundesverfassungsgericht fügt der Ampel-Bundesregierung heute eine Niederlage bei. Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck
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