HALLE. Das Landgericht Halle hat am zweiten Tag der Verhandlung gegen den AfD-Politiker Björn Höcke ausgeschlossen, den Politiker im Fall einer Verurteilung zu einer Haftstrafe zu verurteilen. „Im Höcke-Strafverfahren sieht Landgericht keine Freiheitsstrafe. Damit ist Verlust des passiven und aktiven Wahlrechts von Höcke ausgeschlossen“, schrieb das Rechtsmagazin Legal Tribune auf dem Kurznachrichtendienst X. Dies habe das Gericht nach einer Erörterung der Strafprozeßordnung verkündet.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Thüringer Landes- und Fraktionsvorsitzenden die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraph 86a der Strafprozeßordnung vor. Konkret habe der Politiker gegen Ende einer Rede in Sachsen-Anhalt vor zwei Jahren gerufen: „Alles für die Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland.“ Bei der Aussage „Alles für Deutschland“ handelt es sich laut Ermittlern um eine zentrale Losung der SA in der Zeit des Nationalsozialismus.
Urteil über Höcke soll im Mai fallen
Höcke wies die Vorwürfe am Dienstag im Gericht zurück. Er habe nicht gewußt, daß es sich um eine verbotene Parole handele. Er sei „völlig unschuldig“. Im TV-Duell gegen den Thüringer CDU-Politiker Mario Voigt hatte der Thüringer AfD-Chef den Ausspruch als „Allerweltssatz“ bezeichnet.
Mit einem Urteil wird am Dienstag nicht mehr gerechnet. Insgesamt sind mindestens vier Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird Mitte Mai gerechnet. (ho)