BERLIN. Für die Farbattacke auf das Brandenburger Tor in Berlin sind drei Klima-Ideologen der „Letzten Generation“ zu jeweils acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Eine 22jährige Frau sowie zwei 28 und 64 Jahre alte Männer seien der „gemeinschädlichen Sachbeschädigung“ schuldig, urteilte das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag.
Während die Anwälte der Angeklagten Freisprüche forderten, folgte Richterin Christine Mathiak am Dienstag den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Begründung: Die Täter hätten durch die Aktion billigend in Kauf genommen, daß erhebliche Schäden an einem Nationalsymbol entstehen.
Hoher Sachschaden am Brandenburger Tor
Die Mitglieder der „Letzten Generation“ hatten am 17. September 2023 mit Hebebühnen und manipulierten Feuerlöschern großflächig orangene Farbe auf die sechs Säulen des Tores gesprüht. Der Sachschaden betrug 141.600 Euro. Es dauerte Wochen, bis das Symbol der Deutschen Einheit gereinigt war. In einer Zivilklage fordert das Land Berlin die Summe von den Extremisten zurück.
Die Verteidiger erklärten, die drei Angeklagten hätten nicht damit gerechnet, daß die Farbe so lange auf dem Brandenburger Tor haften bleibe. Schuld daran seien aber nicht die Täter. Die Anwälte erhoben vielmehr Vorwürfe gegen die Reinigungsfirma. Diese habe die Farbe nicht rechtzeitig entfernt. Dadurch habe diese sich so tief in den Sandstein hineinfressen können.
Nach Angaben einer Justiz-Sprecherin wertete das Gericht neben der Schadenshöhe auch strafverschärfend, daß „hierdurch ein nationales Denkmal beschädigt“ wurde. Auch die von den Angeklagten geltend gemachten klimapolitischen Anliegen rechtfertigten dies nicht. In einer Demokratie gebe es andere Möglichkeiten, seine politischen Ziele zu erreichen. (fh)