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Juristisches Nachspiel: Brandenburger Tor: Berlin verklagt „Letzte Generation“

Juristisches Nachspiel: Brandenburger Tor: Berlin verklagt „Letzte Generation“

Juristisches Nachspiel: Brandenburger Tor: Berlin verklagt „Letzte Generation“

Für den Farbanschlag auf das Brandenburger Tor mit orangener Farbe erhalten drei Mitglieder der „Letzten Generation“ Bewährungsstrafen. Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Für den Farbanschlag auf das Brandenburger Tor mit orangener Farbe erhalten drei Mitglieder der „Letzten Generation“ Bewährungsstrafen. Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Für den Farbanschlag auf das Brandenburger Tor mit orangener Farbe erhalten drei Mitglieder der „Letzten Generation“ Bewährungsstrafen. Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Juristisches Nachspiel
 

Brandenburger Tor: Berlin verklagt „Letzte Generation“

Berlin fordert die Reinigungskosten für das Brandenburger Tor nun per Zivilklage ein. Das könnte für die Extremisten der „Letzten Generation“ teuer werden. Denn die Arbeiten waren aufwendig.
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BERLIN. Die Berliner Finanzverwaltung hat Zivilklage vor dem Landgericht gegen die „Letzte Generation“ eingereicht. Rund fünf Monate nach der Farbattacke auf das Brandenburger Tor sollen die 13 an dem Anschlag beteiligten Klima-Extremisten 141.575,58 Euro plus Zinsen an das Land zahlen.

Eine mit dem Fall beauftragte Anwaltskanzlei soll für die Hauptstadt erreichen, daß sämtliche Sachbeschädiger als Gesamtschuldner verurteilt werden. Zunächst hatten die Mitglieder der „Letzten Generation“ über die Medien erklärt, die Reinigung des Wahrzeichens bezahlen zu wollen. Doch dies erwies sich als Falschinformation.

Die Täter seien der Aufforderung, eine erste Zahlung von 115.000 Euro zu leisten, nicht nachgekommen, teilte die Senatsverwaltung mit. „Da mittlerweile alle Schlußrechnungen für die aufwendigen Reinigungsarbeiten vorliegen, konnte die Klage eingereicht werden“, teilte eine Sprecherin mit.

Brandenburger Tor ein zweites Mal beschmiert

„Vandalismus hat Konsequenzen“, sagte Finanzsenator Stefan Evers (CDU). Die Berliner sollten nicht geradestehen müssen für Kosten, die „kriminelle Aktivitäten“ verursachten. Der Politiker: „Mutwillige Zerstörungswut ist keine Form des demokratischen Meinungsstreits.“

Der Anschlag mit orangegelber Farbe, um den es jetzt geht, war am 17. September 2023 verübt worden. Die Reinigungsarbeiten gestalteten sich kompliziert, weil die Extremisten lösemittelhaltige Farbe verwendet hatten und diese tief in den Sandstein eingezogen war. Erst Anfang Dezember waren sie beendet. Zwischendurch, im November, hatte die „Letzte Generation“ das Symbol der Deutschen Einheit erneut beschmiert. (fh)

Für den Farbanschlag auf das Brandenburger Tor mit orangener Farbe erhalten drei Mitglieder der „Letzten Generation“ Bewährungsstrafen. Foto: picture alliance/dpa | Paul Zinken
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