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Innere Sicherheit: BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

Innere Sicherheit: BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

Innere Sicherheit: BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

Polizisten einer Spezialeinheit gehen am 28.08.2017 auf ein Grundstück in Banzkow (Mecklenburg-Vorpommern). Beamte des BKA und der Bundespolizei durchsuchen Wohnungen und Geschäftsräume in mehreren Orten in Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht der Verdacht der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. (zu dpa «Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern - Anschläge auf Linke?» vom 28.08.2017) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa ++
Polizisten einer Spezialeinheit gehen am 28.08.2017 auf ein Grundstück in Banzkow (Mecklenburg-Vorpommern). Beamte des BKA und der Bundespolizei durchsuchen Wohnungen und Geschäftsräume in mehreren Orten in Mecklenburg-Vorpommern. Es besteht der Verdacht der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat. (zu dpa «Anti-Terror-Razzia in Mecklenburg-Vorpommern - Anschläge auf Linke?» vom 28.08.2017) Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa ++
Beamte von BKA und Bundespolizei bei einer Hausdurchsuchung: Innenministerium plant neues Gesetz zur Terrorbekämpfung Foto: picture alliance / Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa | Jens Büttner
Innere Sicherheit
 

BKA soll heimlich Wohnungen durchsuchen dürfen

Ginge es nach dem Innenministerium, soll das BKA künftig heimlich Wohnungen von Verdächtigen durchsuchen dürfen – ohne vorherigen Antrag beim Staatsanwalt. Der entsprechende Gesetzesentwurf sieht das nur bei Terrorgefahr vor.
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BERLIN. Das Bundesinnenministerium will dem Bundeskriminalamt (BKA) gestatten, künftig heimlich Wohnungen von Verdächtigen zu betreten und zu durchsuchen. Dabei gehe es um „die Befugnis zum verdeckten Betreten von Wohnungen als Begleitmaßnahme für die Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung“, heißt es in einem Gesetzesentwurf, der dem Redaktionsnetzwerk Deutschland vorliegt.

Die geplante Änderung solle hohen Hürden unterstehen und einzig zur Terrorbekämpfung eingesetzt werden. Bisher muß die Polizei eine Wohnungsdurchsuchung bei der Staatsanwaltschaft beantragen und dabei die Gründe für den Einsatz und die am Durchsuchungsort vermuteten Gegenstände nennen. Wenn der Staatsanwalt das für plausibel hält, stellt er einen entsprechenden Durchsuchungsantrag beim Ermittlungsrichter – nach dessen Genehmigung darf durchsucht werden. Ausnahme ist aktuell nur Gefahr im Verzug – etwa wenn der Verdächtige von der kommenden Hausdurchsuchung weiß.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sprach mit Blick auf die geplanten Änderungen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland von „ernsten Zeiten“. Das BKA brauche „moderne Ermittlungsbefugnisse und Mittel“. Dennoch betonte er die Wichtigkeit, daß die geplanten neuen Polizeibefugnisse „im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung“ bleiben müßten. (st)

Beamte von BKA und Bundespolizei bei einer Hausdurchsuchung: Innenministerium plant neues Gesetz zur Terrorbekämpfung Foto: picture alliance / Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa | Jens Büttner
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