WIESBADEN/FRANKFURT AM MAIN. Eine private Chat-Gruppe Frankfurter SEK-Beamter hatte vor zwei Jahren zu einem Polizei-Skandal geführt. Angeblich hätten die Polizisten „volksverhetzende“ Nachrichten ausgetauscht. Das führte dazu, daß Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) das Spezialeinsatzkommando auflöste. Diese 20 Beamten dürften nie wieder für ein hessisches SEK tätig sein, verkündete er.
Doch inzwischen wurden viele dieser Polizisten strafrechtlich entlastet, wie die Welt berichtet. Die Staatsanwaltschaft stellte demnach mindestens elf Verfahren gegen die Angeklagten ein – achtmal, weil es keinen Anlaß für eine Anklage gab und dreimal wegen Geringfügigkeit. In fünf Fällen wurden Geldauflagen verhängt, einige Entscheidungen stehen noch aus.
„Polizei-Skandal“: Schwarzer macht Witze über Schwarze
Was war genau passiert? Wie jetzt herauskommt, ging es in der privaten WhatsApp-Unterhaltung um satirische Texte über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan oder das Bild einer Afri-Cola-Flasche, das in „Nafri“ ummontiert wurde – das polizeiliche Kurzwort für „nordafrikanischer Intensivtäter“.
Ein weiterer SEK-Beamte mußte eine Wohnungsdurchsuchung über sich ergehen lassen, weil er im privaten Chat einen rassistischen Witz über Schwarze gemacht haben soll. Doch der Beschuldigte hat selbst eine schwarze Hautfarbe. Der gravierendste Fall: Ein Beamter schickte ein Bild in den internen Chat, das sich über Muslime lustig machte, die Sex mit Tieren hätten.
GdP kritisiert CDU-Innenminister
Die hessische Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisiert nun die schwarz-grüne Landesregierung. Landesvorsitzender Jens Mohrherr, sagte der Welt am Sonntag, wenn strafrechtliche Vorwürfe ausgeräumt und die Verfahren eingestellt seien, sei es nicht hinnehmbar, daß die Beamten weiterhin mit einem Verbot der Rückkehr in den Dienst belegt seien.
Mohrherr warf Innenminister Beuth eine Vorverurteilung vor. Es handele sich um ein „politisches Spiel auf den Rücken der Polizeibeschäftigten“, sagte er. Die Unschuldsvermutung sei ein hohes Gut, das auch für Polizeibeschäftigte gelten müsse. Mohrherr forderte: „Man muß mit Augenmaß vorgehen und darf nicht eine ganze Einheit bestrafen.“ (fh)