BERLIN. Ein 25jähriger Ausländer soll nach seiner Freilassung aus dem Polizeigewahrsam eine Frau vergewaltigt haben. Dort saß er für die Nacht von Freitag auf Sonnabend, weil er zuvor eine 78 Jahre alte Seniorin angegriffen haben soll: Der Migrant klingelte an deren Tür, drang in die Wohnung ein und würgte die Frau. Doch eine Staatsanwältin weigerte sich, den Mann einem Haftrichter vorzuführen.
Berliner Polizei und Staatsanwaltschaft haben den Fall am Sonntag bestätigt. Der 25jährige konnte nach der Vergewaltigung nicht gefaßt werden. Er ist flüchtig, wie die Behörden mitteilten. Nach der ersten Tat habe die Bereitschaftsstaatsanwältin keinen „dringenden Tatverdacht“ erkennen können und ließ den Mann, der in einem Flüchtlingsheim in Berlin-Lichterfelde lebt, laufen.
Wiederholungsgefahr des Migranten spielte keine Rolle
Genau dort vergewaltigte er dann sofort nach seiner Rückkehr eine andere Frau. Laut Polizei soll er sie an der Tür zu ihrem Zimmer überwältigt, die Tür anschließend verschlossen und sein Opfer dann mißbraucht haben. Die Frau rief um Hilfe, woraufhin andere Heimbewohner ins Zimmer kamen. Der Täter, den die Zeugen laut Polizei eindeutig identifizierten, flüchtete daraufhin.
Die Staatsanwaltschaft teilte mit, daß die Freilassung nun intern überprüft werde. Angeblich habe es Unstimmigkeiten bei der Fotovorlage des Verdächtigen gegeben.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft verneinte jedoch, daß auf eine Wiederholungsgefahr geschlossen hätte werden können. Die von dem Mann ausgehende Gefahr hätte auch bei einer anderen Bewertung des Tatverdachts eine untergeordnete Bedeutung gespielt. (fh)