Ein Bruch des Grundgesetzes nach dem anderen: Diese Regierung ist ein Fall für den Verfassungsschutz
Ein Bruch des Grundgesetzes nach dem anderen: Diese Regierung ist ein Fall für den Verfassungsschutz
Ein Bruch des Grundgesetzes nach dem anderen: Diese Regierung ist ein Fall für den Verfassungsschutz
Die Ampel kündigt nach dem Verfassungsbruch zum Haushalt einen offenbar weiteren an: Kanzler Olaf Scholz (SPD, rechts) mit seinen Vizekanzlern Christian Lindner (FDP, rechts), Robert Habeck (Grüne). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
Ein Bruch des Grundgesetzes nach dem anderen
Diese Regierung ist ein Fall für den Verfassungsschutz
Ob beim Asylrecht, bei Corona oder jetzt beim Haushalt – die Regierung bricht die Verfassung. Laut Gesetz müßte der Verfassungsschutz genau das verhindern. Doch der nimmt die Kritiker ins Visier. Eine Analyse.
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Trotz einer gewissen Nähe zur Regierung hat das Verfassungsgericht schon oft gegen die Regierung entscheiden müssen, namentlich auch gegen die Regierungsbehörde Verfassungsschutz, deren Präsident Haldenwang ebenso wie seine vorgesetzte Ministerin Faeser (und andere) keine Lehren aus den Entscheidungen ziehen sondern in ähnlich gelagerten Fällen erneut und vorsätzlich verfassungswidrig gegenüber der AfD wirken. Haldenwang hat verinnerlicht, daß sein Vorgänger Maaßen gehen mußte, nachdem der gesagt hatte, daß er keinen Grund dafür sieht, gegen die AfD einzuschreiten.
Die vom Autor genannten Grundrechte sind allerdings nicht durch die Ewigkeitsklausel des Art. 79, Abs. 3 GG geschützt, die nur Art. 1 (unantastbare Menschenwürde), Art. 20 GG (Fundamente des Staatswesens) und die Föderalität (Eigenstaatlichkeit und Mitsprache der Länder auch in Bundesangelegenheiten) vor Veränderung bzw. Abschaffung schützt.
Hinsichtlich legitimen Regierungshandelns und der „Delegitimierung des Staates“ ist der unveränderbare aber erstaunlicherweise nicht diskutierte Art. 20, Abs. 2, Satz 2 zu nennen, der dem Volk die beiden nicht abschaffbaren Machtmittel „Wahlen und Abstimmungen“ zuspricht. Wo sind u
Wo sind unsere Volksabstimmungen und Wahlen geblieben, welch letztere nach Art. 38, Abs. 1 GG auf die Wahl von Abgeordneten, also nicht Parteien, gerichtet und sowohl unmittelbar als auch frei durchzuführen sind? Diesen drei Anforderungen entsprechen unsere entscheidenden Listenwahlen nicht. Man kann dort nicht frei seinen Favoriten für den Bundestag wählen und ist gezwungen eine Parteiliste anzukreuzen, wobei die Kernmerkmale der Wahl Platzierung bzw. Rangfolge der Kandidaten in Händen der Parteien liegen. Dabei macht es keinen prinzipiellen Unterschied, ob die Partei die Rangfolge schon vor der Wahl oder erst danach trifft. Mangels verfassungsgemäßer Wahlen gibt es auch keinen verfassungsgemäßen Bundestag , womit der Staat sich selbst schon dauerhaft delegitimiert hat und ein Fall für den Verfassungsschutz ist.
Die AfD ist Schuld – ganz offensichtlich…
Wenn man gehässig wäre Ampelregierung ablösen, einsperren, verklagen und zur Entschädigung verurteilen.
Oh mein Gott! Es reicht wirklich!
Es ist die Aufgabe des Bundespräsidenten, neue Gesetze auf Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und ggf. die Unterschrift zu verweigern. Von daher sollte man eher fragen, warum Herr Steinmeier bis jetzt alles klaglos abgezeichnet hat, selbst die ganz offensichtlich verfassungswidrigen Gesetze. Es geht hier um den Totalausfall einer Verfassungsinstitution!
Die Gewaltenteilung und somit gegenseitige Kontrolle hat in den letzten Jahren mehrfach versagt. Als weitere Beispiele zu nennen wären da
– die Rücknahme der Wahl des FDP Kandidaten zum Ministerpräsidenten in Thüringen
– die grenzlose Bestellung oder Ausschreibung von Masken, Vakzinen usw.
– die Berufung von Mitgliedern in einen Expertenrat, der aber das zu entscheiden hat, was die Regierung hören will
Die Liste ist fortführbar.
Danke Herrr Hauke,endlich erwähnen sie einmal die CDU,die in der ganzen Haushaltskrise erneut mit der komunistischen Regierung zusammenarbeitet. Nur ist die CDU das entscheidende Rad im Getriebe. Doch die JF geht diesen Schritt nicht das zu bekennen. Hier wird immer noch ein Wandel dieser Partei erhofft oder gewünscht warum wohl…
…………Nur ist die CDU das entscheidende Rad im Getriebe………..
Die SCHW-AMPLER sitzen an der Tafel einer Kultur, bei der Prahlhans Küchenmeister ist.
( nach Karl Kraus 1874 – 1936 ),
Vielen Dank für Ihre warmen Worte.
Der Verfassungsschutz untersteht der herrschenden Regierung. Somit bestimmen die Regierungsmitglieder was der Verfassungsschutz tun darf.
Verfassungsbruch muß geradezu vorkommen, schon wegen der so unterschiedlichen Meinungen über die richtige Auslegung. Beim Verfassungschutz geht es – zumindest primär- um den Schutz des Kerns der Verfassung, der umschrieben wird als der die Menschenwürde schützende freiheitlich-demokratische-rechtsstaatlich- soziale, eventuel auch der im Kern förderale Staat. Beschließen Bundestag und Bundesrat ein Gesetz, was die Bundesregierung nicht kann, daß grob etwa den grundrechtlichen Schutz des Berufsbeamtentums verletzt, landen daher die den Beschluß tragenden Parteien nicht beim Verfassungsschutz. Der Name Verfassungssschutz ist daher mißverständlich. Nachweislich bewußte oder klar erkennbare Verfassungsverstöße unterbindet das Bundesverfassungsgericht ganz schnell durch einstweiligen Rechtsschutz, was schon sehr oft vorkam.
Herr Motte in welchem Auftrag schreiben sie hier ? Es wird immer offensichtlicher……..
Offensichtlich unterstellen Sie mir völlig wahrheitswidrig und ohne den geringsten Beweis dafür, daß ich hier im Auftrag schreibe. Das zeigt nicht nur Charaktermängel von Ihnen (falsches Zeugnis wider ihren Nächsten), sondern wohl auch noch Mangel an intellektueller Phantasie : Sie können sich offenkundig nicht vorstellen, daß jemand von sich aus anders (als viele hier) denkt. Genauso offenkundig und mindestens genauso schlimm (auch für Sie) ist, daß sie meine Äußerungen nicht zum willkomenen Anlaß nehmen (können ?) , meine Thesen zu widerlegen…
intelektuell wiederlegen ? Herr Motte sie sind eindeutich Anhänger des demokratischen Blocks und sehen immer noch Unterschiede zwischen diesen Parteien.
Wenn das intellektuell ist,dann bitte. Da erübrigt sich jede Diskusion.
Selbst wenn es stimmte, was nicht der Fall ist, daß meine Haltung zu anderen Parteien nicht intellektuell sei, gäbe das Ihnen noch lange nicht eine Rechtfertigung meine konkrete Aussage zu anderen Themen nicht zu widerlegen bzw. Ihre bösartigen Unterstellungen nicht zu belegen. Zur Abwegigkeit Ihrer Aussage, es gäbe keinen Unterschied etwa zwischen FDP, Die Grünen, Die Linke muß man aber wirklich nicht mehr sagen…
Benny: Ich bin übrigens nicht nur scharfer Kritiker der 3 linken Parteien, sondern auch von CDU/CSU/FDP, denen ich – fast so wie der AfD – schrecklich viel Sozialismus vorwerfe. Wenn Sie mich hier schon länger lesen, müßten Sie mein Bekentnis zum strikten Liberaldemokratismus eigentlich wahrgenommen haben. Die AfD ist für mich nur noch größeres Übel…
So kann man sich das auch schön reden. Das gibt ein Fleissbienchen von der Regierung.
Vielen Dank für Ihren konstruktiven Kommentar, lieber Herr Motte. Sie haben in gewisser Weise Recht. Aber es gibt im Bundesverfassungsschutzgesetz eben auch ein paar klar formulierte Aufträge, dass der Verfassungsschutz auf die Einhaltung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen achten muss. Ich habe sie zitiert. Beste Grüße, Ihr Frank Hauke
Alles richtig. Aber wie soll denn Verfassungsschutz die Rechtmäßigkeit eines verabschiedeten Bundeshaushalts überprüfen? Da gibt es doch gar keine Kompetenzen für. Der Bundeshaushalt ist ja auch keine „verfassungsmäßige Gesetzgebung“. Oder obliege ich hier einem gewaltigen Irrtum?
Ob es jetzt einfach so passiert ist, oder sogar böse Absicht war, das mögen andere Geister entscheiden, jedenfalls liegt hier ein folgenschwerer Irrtum vor, ähnlich der Verwechslung von `Eigentum‘ und `Besitz‘. (Der Mieter einer Wohnung ist Besitzer, nicht Eigentümer!)
Das Grundgesetz gehört keinesfalls der jeweiligen Regierung, es gehört (!) dem Deutschen Volk „(…) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.“ (Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)
Daher liegt u.a. die „Meßlatte“ zur Änderung des GG (vgl.§ 79) vergleichsweise hoch.
Eine Regierung kann daher – ähnlich dem Besitzer einer Wohnung (= Mieter) – nur sehr begrenzt Veränderungen vornehmen. Hält sie sich nicht daran, ist sie relativ zügig außerhalb des durch das GG gesetzten Rahmens.
In Artikel 20 Absatz 4 der Verfassung heißt es für diese Fälle: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Gemeint ist die Ordnung der parlamentarischen Demokratie, des sozialen und föderalen Rechtsstaates, die in Artikel 20 Absatz 1 bis 3 genannt werden.
Welche Sicherheiten haben die Gründer des Verfassungsschutzes dagegen eingebaut das nicht Feinde der Verfassung den Verfassungsschutz unterwandern und übernehmen?
Keine. Eine Alibiversicherung namens Absatz 4 Artikel 20.
Es ist nunmal so, daß Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit keine Geschenke Gottes und umsonst für immer zu haben und auch durch noch so raffinierte Festlegungen abzusichern sind, sondern nur durch das tägliche Leben und Verhalten der betreffenden Personen immer neu bestärkt werden müssen.
Wie ich schon andernorts schrieb: Demokratie geht nur mit Menschen, die demokratisch eingestellt sind und demokratisch handeln.
Wenn der Anteil anders gesinnter Personen (an den entsprechenden Stellen) zu hoch wird, kippt das ganze und ist nur noch eine „formale Demokratie“ (Aiwanger).
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Die Ampel kündigt nach dem Verfassungsbruch zum Haushalt einen offenbar weiteren an: Kanzler Olaf Scholz (SPD, rechts) mit seinen Vizekanzlern Christian Lindner (FDP, rechts), Robert Habeck (Grüne). Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld
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