CELLE. Das Landessozialgericht Niedersachsen hat die Klage eines irakischen Ehepaares auf umfassende Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abgelehnt. Dem Paar werden die Ansprüche verwehrt, da es aus der vorgesehenen Unterkunft in Sachsen-Anhalt ins Kirchenasyl nach Bremen umsiedelte. Zuvor reiste das Ehepaar aus Schweden – wo ihr Asylantrag abgelehnt wurde – nach Deutschland ein.
Eigentlich hätte das Paar an Schweden im Rahmen des Dublin-III-Verfahrens zurück überstellt werden müssen. Offenbar wollten die Eheleute diese Möglichkeit durch den Aufenthalt im Kirchenasyl verhindern. Dadurch entfielen jedoch auch jegliche Ansprüche auf Sach- oder Geldleistungen. Die Kirche muß Personen, denen sie Asyl gewährt, eigenständig finanzieren.
Das Problem: Der Lebensunterhalt könne nicht dauerhaft durch die Kirche gewährleistet werden, argumentierten die Eheleute vor Gericht. Der zuständige Landkreis in Sachsen-Anhalt wies jedoch alle Ansprüche zurück und auch das Sozialgericht Bremen entschied gegen die Iraker. Das Landessozialgericht Niedersachsen bestätigte diese Entscheidungen nun.
Zahl der Personen im Kirchenasyl steigt
Nach Sicht der Richter konnten die Eheleute nicht ausreichend darlegen, weshalb sie nicht in Sachsen-Anhalt leben könnten. Die Möglichkeit einer Abschiebung nach Schweden sei kein ausreichender Grund. Was das Gericht ihnen zugesteht, ist die Übernahme von Reisebeihilfe – Reise- und Verpflegungskosten – für die Rückkehr nach Sachsen-Anhalt. Der Beschluß ist unanfechtbar.
In den vergangenen Jahren kam es zu einem rasanten Anstieg der Anzahl von Kirchenasylfällen. Waren es 2020 noch rund 500 Personen, wuchs die Zahl mittlerweile auf knapp über 2.000 an. So konnten seit 2017 insgesamt 6.000 Personen nicht abgeschoben werden. (sv)