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Generalstaatsanwaltschaft gescheitert: Jubel nach Freispruch für Corona-Kritiker Bhakdi

Generalstaatsanwaltschaft gescheitert: Jubel nach Freispruch für Corona-Kritiker Bhakdi

Generalstaatsanwaltschaft gescheitert: Jubel nach Freispruch für Corona-Kritiker Bhakdi

Freispruch: Der wegen Volksverhetzung angeklagte Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi vor dem Gerichtsgebäude mit Unterstützern, die Transparente zeigen.
Freispruch: Der wegen Volksverhetzung angeklagte Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi vor dem Gerichtsgebäude mit Unterstützern, die Transparente zeigen.
Der wegen Volksverhetzung angeklagte Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi vor dem Gerichtsgebäude mit Unterstützern, die Transparente zeigen. Fotos: picture alliance/dpa | Christian Charisius
Generalstaatsanwaltschaft gescheitert
 

Jubel nach Freispruch für Corona-Kritiker Bhakdi

Ein Gericht spricht den Mediziner Bhakdi vom Vorwurf der Volksverhetzung frei. Hunderte Unterstützer demonstrieren vor dem Justizgebäude für den Professor, der der Corona-Politik die Stirn bot.
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PLÖN. Das Amtsgericht im schleswig-holsteinischen Plön hat den emeritierten Professor für Mikrobiologie und Bestseller-Autor Sucharit Bhakdi freigesprochen. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte ihm Volksverhetzung in zwei Fällen vorgeworfen. In Reden hatte der prominente Kritiker der Corona-Politik auch die Impfpolitik Israels kritisiert. Das führte nun zu dem Verfahren.

Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich zahlreiche Unterstützer eingefunden, die mit Transparenten dagegen protestierten, Bhakdi vor Gericht zu stellen. „Wer die Wahrheit sagt, wird angeklagt“, hieß es dort. Einige der nach Polizeiangaben 300 Teilnehmer hielten auch Schilder mit dem Wort „Danke“ hoch. Im Gerichtssaal kniete dann eine Frau vor Bhakdi nieder. Dieser hielt die Hände vor der Brust gegeneinander, lächelte und unterhielt sich mit ihr.

Bhakdi hat nicht zum Haß auf Juden aufgestachelt

Der 76jährige gehörte zu den wichtigsten Kritikern der scharfen Freiheitseinschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Politik in Deutschland. Viele seiner damals von Politik und Wissenschaftlern um den Virologen Christian Drosten angefeindeten Thesen haben sich inzwischen als wahr herausgestellt.

Die Generalstaatsanwaltschaft warf ihm vor, mit seiner Kritik an Israels Massenimpfungen Volksverhetzung in zwei Fällen begangen zu haben. Konkret sagte Bhakdi: „Das Volk, das geflüchtet ist aus diesem Land, aus diesem Land, wo das Erzböse war, und haben ihr Land gefunden, haben ihr eigenes Land verwandelt in etwas, was noch schlimmer ist, als Deutschland war. (…) Das ist das Schlimme an den Juden: Sie lernen gut. Es gibt kein Volk, das besser lernt als sie. Aber sie haben das Böse jetzt gelernt – und umgesetzt. Und deswegen ist Israel jetzt living hell – die lebende Hölle.“ Er soll damit, so die Ankläger, damit auch zum Haß gegen die in Deutschland lebenden Juden aufgestachelt und diese als religiöse Gruppe böswillig verächtlich gemacht haben.

40minütige Prozeß-Unterbrechung

Das Gericht bewertete dies in seinem Urteil am Dienstag im mit 40 Journalisten und Zuschauern voll besetzten Saal jedoch als nicht strafbar. Es sei nicht auszuschließen, daß Bhakdi mit seinen Äußerungen nur die israelische Regierung und nicht das Volk meinte. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft kündigte Revision an.

Die Verteidiger des Mediziners hatten zunächst erfolgreich die Verlesung der Anklage unterbrochen, weil darin aus ihrer Sicht keine Vorwürfe gegen Bhakdi enthalten waren, sondern nur die Rechtslage in Deutschland zum Volksverhetzungsparagraphen geschildert wurde. Nach 40 Minuten Beratung setzte der Richter den Prozeß fort.

Schwerwiegende Mängel in der Anklage konnte er zwar nicht erkennen, gab aber den rechtlichen Hinweis, daß von einer Strafbarkeit der angeklagten Äußerungen nicht mehr auszugehen sei. Nach dem Urteil brach in und vor dem Justizgebäude Jubel aus. (fh)

Der wegen Volksverhetzung angeklagte Corona-Kritiker Sucharit Bhakdi vor dem Gerichtsgebäude mit Unterstützern, die Transparente zeigen. Fotos: picture alliance/dpa | Christian Charisius
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