LEIPZIG. Im Prozeß gegen Gil Ofarim hat am Mittwoch die Frage im Zentrum gestanden, ob der Sänger die Kette mit dem Davidstern überhaupt trug, als er angeblich an der Hotel-Rezeption nicht bedient wurde.
Wäre das nicht der Fall, dann spräche das gegen den 41jährigen. Denn er hatte in einem viral gegangenen Instagram-Video behauptet, man habe ihn nur dann einchecken lassen wollen, wenn er den „Stern einpacke“. Ofarims Antisemitismusvorwürfe gelten inzwischen als weitgehend widerlegt. Daher klagt ihn die Staatsanwaltschaft derzeit vor dem Landgericht Leipzig wegen Verleumdung und Prozeßbetruges an.
Nach dem Vorführen der Videos im Gerichtssaal meint einer seiner vier Anwälte, die Kette sei gegen 20.04 Uhr für wenige Sekunden gut zu erkennen gewesen, an anderen Stellen jedoch nicht – „obwohl er sie getragen hat, wie das Instagram-Video beweist“. Allerdings könnte Ofarim das jüdische Symbol auch extra dafür umgehängt haben. Das jedenfalls meint die Staatsanwaltschaft.
Experte: Ofarims Davidstern „nicht registrierbar“
Und sie bekommt Unterstützung von Prof. Dirk Labudde. Der international anerkannte Digitalforensiker von der Fachhochschule Mittweida (Sachsen) ist als Gutachter in dem Verfahren bestellt. Er soll Klarheit bringen, ob Ofarims Davidstern-Kette auf den Überwachungsaufnahmen aus dem Hotel zu sehen ist.
Nach Ansicht der Bilder sagte er laut Bild vor Gericht aus: „Nein, ich werde keinen Davidstern hochauflösend erkennen können, das kann ich sagen.“ Der Experte hatte die Videos in einzelne Bilder zerschnitten, dann digital verbessert und dafür auch künstliche Intelligenz eingesetzt. Sein Fazit: „Eine Kette, die der Größe und Form der Davidstern-Kette ähnelt, ist nicht registrierbar.“
Die Kette sei, so Labudde, erst sichtbar gewesen, als sich Ofarim danach vor dem Hotel auf den Boden setzte. Dabei nahm er das Video für Instagram auf, das die Affäre auslöste und die Herberge international in Verruf brachte.
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(fh)