BERLIN. Die ehemaligen Chefs des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gerhard Schindler und August Hanning, haben mit Blick auf die innere und äußere Sicherheit Deutschlands Alarm geschlagen. Mittlerweile würden die Rechte von Terroristen über die Sicherheit des Landes und seiner Bürger gestellt, kritisierte Hanning gegenüber der Bild-Zeitung.
Der Bundesnachrichtendienst liege in „politischen und bürokratischen Fesseln“. Grund dafür sei ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2020 und eine daraus resultierende Gesetzesänderung. Damals war entschieden worden, daß das deutsche Grundgesetz selbst für Terroristen im Ausland gelten muß, die abgehört werden.
Ex-BND-Chef Schindler: Vorgabe ist zum Nachteil unserer Soldaten
„Die Grundrechte des Grundgesetzes gelten danach auch für diejenigen, die deutsche Staatsbürger im Ausland als Geisel nehmen, Terroristen oder Milizen, die Anschläge gegen deutsche Soldaten planen“, machte Hanning deutlich, der von 1998 bis 2005 BND-Präsident war. Informationen dürften zudem nur noch mit Staaten ausgetauscht werden, die rechtsstaatlich auf deutschem Niveau lägen.
Laut Schindler schließt das große Teile der Welt aus, darunter auch Länder wie Mali, wo Soldaten der Bundeswehr stationiert sind. „Dort müßte der BND die Zusammenarbeit eigentlich beenden, mit erheblichen Nachteilen für den Schutz unserer Soldaten – denn das Land wird von Putschisten geführt.“
„Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen“
Insgesamt gerate Deutschland durch die Vorgabe immer mehr in Abhängigkeiten von ausländischen Partner, bemängelte der ehemalige BND-Chef, der von 2011 bis 2016 Präsident der Behörde war. Das Abhören sei mittlerweile so erschwert worden, daß es die innere und äußere Sicherheit zu beeinträchtigen drohe. Die Richtlinien zeugten vom „sicherheitspolitischen Irrweg“ der vergangenen Jahre. „Wer die Taliban in Afghanistan und die IS-Terroristen in Syrien unter den Schutz des Grundgesetzes stellt, hat juristisch und sicherheitspolitisch die Orientierung verloren. Die Väter des Grundgesetzes würden sich im Grabe umdrehen.“
Eigentlich dürften deutsche Behörden den Hinweisen ausländischer Dienste auf bevorstehende Anschläge in Deutschland nicht nachgehen, gab Hanning zu Bedenken. Diese Erkenntnisse seien in Deutschland „von ausländischen Diensten mit eben den Methoden erzielt, die wir im Ausland ohne Erlaubnis durch ein deutsches Gericht nicht mehr anwenden dürfen“. (zit)