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Umkleidekabinen, Bundeswehr, Strafvollzug: Geschlechtswechsel unter Vorbehalt: Neue Details zum Selbstbestimmungsgesetz

Umkleidekabinen, Bundeswehr, Strafvollzug: Geschlechtswechsel unter Vorbehalt: Neue Details zum Selbstbestimmungsgesetz

Umkleidekabinen, Bundeswehr, Strafvollzug: Geschlechtswechsel unter Vorbehalt: Neue Details zum Selbstbestimmungsgesetz

Familienministerin Lisa Paus (Grüne): Sie verteidigt das geplante Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik
Familienministerin Lisa Paus (Grüne): Sie verteidigt das geplante Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik
Familienministerin Lisa Paus (Grüne): Sie verteidigt das geplante Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
Umkleidekabinen, Bundeswehr, Strafvollzug
 

Geschlechtswechsel unter Vorbehalt: Neue Details zum Selbstbestimmungsgesetz

Wie ernst ist es der Bundesregierung mit der Gender-Ideologie im Selbstbestimmungsgesetz? Im Verteidigungsfall sollen sich Männer mit einem Geschlechtswechsel beim Standesamt jedenfalls nicht vor der Einberufung drücken können.
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BERLIN. Das Familienministerium hat weitere Details des Selbstbestimmungsgesetzes ausgearbeitet, mit dem künftig ein Geschlechtswechsel per Sprechakt vor dem Standesamt möglich sein soll. Ein fertiger Entwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, wurde nun zur regierungsinternen Abstimmung gegeben. Daraus gehen nun erstmals Klarstellungen zu Schutzräumen von Frauen, Strafvollzug und weiteren viel diskutierten Bedenken von Kritikern hervor.

So lautete eine Befürchtung, Männer, die sich als Frau fühlten und ihre Ausweisdokumente entsprechend ändern ließen, könnten Zugang zu Frauenumkleiden oder Damentoiletten erhalten. Durch das Selbstbestimmungsgesetz soll aber kein Anspruch darauf entstehen. Wer etwa ein Fitneßstudio oder eine Sauna betreibt, entscheiden auch künftig selbst, wer wo Zutritt erhält.

Anders als etwa in Schottland sollen biologische Männer, die sich als transsexuell identifizieren, nicht automatisch in Frauengefängnissen untergebracht werden. Es gelte, verschiedene Sicherheitsinteressen abzuwägen, heißt es in dem Entwurf.

Selbstbestimmungsgesetz soll keine Ausflucht bieten

Auch Regelungen für den Frauensport oder den Zugang zu Frauenquoten in Unternehmen soll das geplante Gesetz enthalten. Was es in diesen Punkten genau vorsieht, ist jedoch noch nicht bekannt.

Fest steht aber: Die Bundesregierung will verhindern, daß Männer sich durch einen Geschlechtswechsel beim Standesamt im Verteidigungsfall der Einberufung entziehen können. In diesem Fall stünde das biologische Geschlecht also über dem selbstgewählten.

Nach der Erklärung beim Standesamt bleiben dem Entwurf zufolge drei Monate Zeit, diese zurückzunehmen. Erst dann tritt die Änderung in Kraft.

Familienministerin Paus will keine Kritik hören

Bisher gilt in Deutschland das sogenannte Transsexuellengesetz. Dieses war in der Vergangenheit von Transgendern und ihren Fürsprechern immer wieder als diskriminierend kritisiert worden. Das Selbstbestimmungsgesetz soll die alte Norm nun ersetzen. Neben dem Kabinett müssen aber auch noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte den Vorstoß immer wieder verteidigt und sich verärgert über Bedenken und Sorgen gezeigt. „Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben“, sagte sie Zeit online. (zit)

Familienministerin Lisa Paus (Grüne): Sie verteidigt das geplante Selbstbestimmungsgesetz gegen Kritik Foto: picture alliance / Flashpic | Jens Krick
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