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Wahl des Geschlechts: Selbstbestimmungsgesetz: Frau zu werden, ist nicht schwer

Wahl des Geschlechts: Selbstbestimmungsgesetz: Frau zu werden, ist nicht schwer

Wahl des Geschlechts: Selbstbestimmungsgesetz: Frau zu werden, ist nicht schwer

Mit Selbstbestimmungsgesetz wollen Familienministerin Paus und Justizminister Buschmann die Geschlechteridentitäten regeln Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
Mit Selbstbestimmungsgesetz wollen Familienministerin Paus und Justizminister Buschmann die Geschlechteridentitäten regeln Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
Mit Selbstbestimmungsgesetz wollen Familienministerin Paus und Justizminister Buschmann die Geschlechteridentitäten regeln Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
Wahl des Geschlechts
 

Selbstbestimmungsgesetz: Frau zu werden, ist nicht schwer

Jedermann kann jetzt Frau werden; möglich soll das bald durch das neue Selbstbestimmungsgesetz werden. Während Familienministerin Paus und Justizminister Buschmann sich darüber freuen, könnte auf Juristen bald eine Menge Arbeit zukommen. Ein Kommentar von Christian Vollradt.
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Heute ist ein guter Tag, denn Deutschland wird „vielfältiger“ und auch „freier, offener, moderner“, sagen die Familienministerin Lisa Paus von den Grünen und ihr liberaler Kollege Justizminister Marco Buschmann. Und wenn zwei Politiker von zwei Parteien das feststellen, dann muß es auch stimmen. Grund für ihre Fortschrittseuphorie ist die Einigung auf Eckpunkte des künftigen Selbstbestimmungsgesetzes, das noch in diesem Jahr vom Kabinett beschlossen und dann zügig durch den Bundestag gebracht werden soll.

Mit einer einfachen Erklärung vor dem Standesbeamten kann künftig jedermann und jedefrau sein oder ihr Geschlecht im Personenstandsregister ändern – und den Vornamen gleich mit. Einfach so. Der Mann (oder lieber: die Person) vom Amt hat das nicht weiter zu prüfen, etwa ob das ganze plausibel ist oder nicht … Höchstens wenn es den Anschein hat, sein Gegenüber sei nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte oder sturzbetrunken, dürfte der Antrag abschlägig beschieden werden.

Vereinfacht ausgedrückt: Mit dem neuen Gesetz ist es bald einfacher, als Mann eine Frau zu werden als eine Frau zu heiraten – und umgekehrt natürlich. Aber während man später für die Scheidung einer Ehe immer noch vor dem Amtsrichter Rede und Antwort stehen muß, kann künftig der Geschlechtswechsel auch im Standesamt wieder rückgängig gemacht werden (nach einem Jahr Sperrfrist).

Geschlechtsumwandlungen werden noch ausgeblendet

Zur Einordnung: Verfahren nach dem – bald abgeschafften – Transsexuellengesetz gab es 2020 insgesamt 2.687mal. In ganz Deutschland. Dem standen im selben Zeitraum 373.000 standesamtliche Eheschließungen gegenüber – und 143.000 Scheidungen. Aber Minister Buschmann betonte: Es gehe hier nicht im viele oder wenige. Sondern um Menschenwürde.

Mit medizinischen „Geschlechtsangleichungen“ hat das neue Gesetz übrigens nichts zu tun, das wurden die beiden Minister nicht müde zu betonen. Aus gutem Grund. Denn künftig können ja auch Minderjährige ab 14 Jahren – deren Pubertät also noch nicht abgeschlossen ist – mit Einverständnis der Eltern oder in Streitfällen des Jugendgerichts ihre Angaben zum Geschlecht und ihren Vornamen entsprechend ändern lassen. Daß das dann aber nur Schritt 1 ist, und früher oder später die Frage nach der Geschlechtsumwandlung samt Pubertätsblockern oder Gegenhormonen im Raum steht, blendet man offenbar lieber aus.

Ob nicht möglicherweise der eine oder andere nun mißbräuchlich auf die Idee kommt, mittels erleichtertem amtlichen (nicht biologischen) Geschlechtswechsel leichter einen Job, eine Medaille, einen schöneren Haftplatz oder Zutritt zur Frauen-Umkleide zu erhalten? Keiner werde aus „Jux und Tollerei“ vor das Standesamt ziehen, waren sich die beiden Regierungsvertreter einig.

Juristen dürfen sich über mehr Arbeit freuen

Und was im Sport mit Transfrauen, die über Männermuskeln verfügen, passiert, das sei ja dann Sache der jeweiligen Verbände. Meint die Ministerin, die an anderer Stelle klarstellte: „Eine Transfrau ist eine Frau.“ Juristen dürften bald eine Menge neuer Fälle bekommen, vielleicht ist deswegen auch der Justizminister so begeistert von dem neuen Stück „Normalität“, das man seiner Meinung nach mit dem heutigen Tag in Deutschland erreicht habe.

Stellt sich die Frage: Bleibt es eigentlich beim Eintrag zum Geschlecht, der künftig per amtlichem Federstrich auf bloßen Antrag hin geändert werden kann? Oder gilt das bald auch für andere Angaben?

Der Verfasser dieser Zeilen, solch ein Bekenntnis sei an dieser Stelle ausnahmsweise einmal erlaubt, erwägt nämlich ernsthaft, demnächst das für ihn zuständige Standesamt aufzusuchen. Das Ziel: die Änderung seines Geburtsdatums. Statt 1973 soll dort künftig bitte 1873 stehen. Begründung: Sein biologisches Alter weicht von seiner Identität ab. Er ist zwar nicht im falschen Körper, wohl aber in der falschen Zeit geboren. Und das kann er – spätestens seit heute, da Deutschland „vielfältiger“ und „freier, offener, moderner“ geworden ist, – auch jedem Beamten gegenüber plausibel darlegen.

Mit Selbstbestimmungsgesetz wollen Familienministerin Paus und Justizminister Buschmann die Geschlechteridentitäten regeln Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress | Frederic Kern/Geisler-Fotopress
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