BERLIN. Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, daß die Mohrenstraße im Stadtteil Mitte künftig Anton-Wilhelm-Amo-Straße heißen darf. Die Richter wiesen damit Klagen eines Anwohners gegen die Umbenennung ab.
Zuvor hatte das Bezirksamt Berlin-Mitte im April 2021 die Umbenennung verfügt. Seinen Widerspruch dagegen begründete der Anwohner unter anderem damit, bei der Entscheidung nicht berücksichtigt worden zu sein.
Berliner protestieren gegen Umbenennung
Das Verwaltungsgericht argumentierte nun hingegen, daß der Kläger „kein formelles Recht auf Beteiligung am Umbenennungsverfahren“ habe. Außerdem werde die Bezeichnung „Mohr“ für schwarze Personen „heutzutage jedenfalls teilweise als anstößig empfunden“. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Der Namensstreit um die Mohrenstraße erhitzt seit rund zwei Jahren die Gemüter in der Hauptstadt. Der Protest dagegen war für die Betroffenen mit Kosten verbunden. (ag)