STUTTGART. Der Gründer der gegen die Corona-Politik gerichteten „Querdenken“-Bewegung, Michael Ballweg, bleibt weiter inhaftiert. Seine Haftbeschwerde ist gescheitert. Das Oberlandesgericht Stuttgart begründet die Ablehnung mit Fluchtgefahr. Es hat sogar einen neuen Haftbefehl erlassen. Ballweg sitzt seit Ende Juni im Gefängnis. Bisher wurde ihm kein Prozeß gemacht.
Die Justiz wirft dem 47jährigen vor, seit Mai 2020 mit Hilfe öffentlicher Aufrufe finanzielle Zuwendungen der „Querdenken“-Anhänger eingeworben, die Spender über die Verwendung aber getäuscht und das Geld für sich privat verwendet zu haben. Es geht um 640.000 Euro. Außerdem soll er Geldwäsche über 430.000 Euro betrieben haben.
Wollte sich Ballweg ins Ausland absetzen?
Der neue Haftbefehl ersetzt den bisherigen des Amtsgerichts Stuttgart wegen Betrugs. Die Staatsanwaltschaft erklärte, sie wisse nicht, wie lange die Ermittlungen noch andauern werden. Grundsätzlich beträgt die maximale Dauer der Untersuchungshaft sechs Monate. Dies wäre Ende Dezember erreicht. Eine Fortdauer darüber hinaus darf laut Gesetz nur erfolgen, wenn die besondere Schwierigkeit oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein anderer wichtiger Grund dies rechtfertigen.
Nun hat das Oberlandesgericht nach eigenen Angaben einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepaßten Haftbefehl erlassen, teilte eine Sprecherin mit. Die Justiz geht davon aus, daß sich Ballweg mit dem mutmaßlich betrügerisch erworbenen Geld ins Ausland absetzen wollte. (fh)