BERLIN. Der Verfassungsgerichtshof in hat angeordnet, die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus komplett zu wiederholen. Die Abstimmung im vergangenen Jahr, bei der es zu diversen Pannen gekommen war, sei „ungültig“, entschieden die Richter laut der Nachrichtenagentur dpa. Es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, daß die Stimmabgabe für ein Landesparlament wiederholt werden muß.
Im September des vergangenen Jahres war in der Hauptstadt nicht nur der Bundestag, sondern auch das Abgeordnetenhaus neu gewählt worden. Dabei kam es zu erheblichem Chaos. Die Vorwürfe reichten von langen Warteschlangen, zu spät geöffneten Wahllokalen über falsche oder gar fehlende Stimmzettel.
Berlin-Wahl wird voraussichtlich im Feburar wiederholt
Laut Gerichtspräsidentin Ludgera Selting waren die Pannen mandatsrelevant, hatten also Auswirkungen auf die Sitzverteilung des Landesparlaments. Die Abstimmung zum Abgeordnetenhaus muß nun innerhalb von 90 Tagen wiederholt werden. Der voraussichtliche Termin ist der 12. Februar 2023.
Der Bundestag hatte jüngst zudem entschieden, auch die Bundestagswahl in 327 Berliner Stimmbezirken zu wiederholen. Damit folgten die Abgeordneten einer Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. Eine Neuwahl in der gesamten Stadt lehnten die Ampel-Parteien ab.
Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA im Auftrag der BILD-Zeitung kann sich die CDU Hoffnung machen, stärkste Kraft in Berlin zu werden. Würde am kommenden Sonntag ein neues Landesparlament gewählt, käme die Union auf 21 Prozent. Grüne und SPD erreichen jeweils 20 Prozent. Die Linke könnte mit zwölf Prozent rechnen und die AfD mit zehn. Auch die FDP würde mit sieben Prozent wieder im Parlament vertreten sein.
Sonntagsfrage zur Abgeordnetenhauswahl in Berlin • INSA/BILD: CDU 21 % | SPD 20 % | GRÜNE 20 % | DIE LINKE 12 % | AfD 10 % | FDP 7 % | Sonstige 10 %
➤Verlauf: https://t.co/2HJ8bM080r#aghw #ltwbe #Berlinwahl pic.twitter.com/tRiIWE2FeU— Wahlrecht.de (@Wahlrecht_de) November 16, 2022
(zit/ho)