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Jahresbericht vorgestellt: Ataman-Behörde: 2G und 3G sind keine Diskriminierung

Jahresbericht vorgestellt: Ataman-Behörde: 2G und 3G sind keine Diskriminierung

Jahresbericht vorgestellt: Ataman-Behörde: 2G und 3G sind keine Diskriminierung

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, stellen 2G- und 3G-Regeln keine Diskriminierung dar Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, stellen 2G- und 3G-Regeln keine Diskriminierung dar Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, stellen 2G- und 3G-Regeln keine Diskriminierung dar Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
Jahresbericht vorgestellt
 

Ataman-Behörde: 2G und 3G sind keine Diskriminierung

2G und 3G sind keine Diskriminierung, sagt der Antidiskriminierungsbericht des Bundes. Obwohl viele Ungeimpfte ihre Entscheidung mit weltanschaulichen Gründen erklärten, sei Schutz der Weltanschauung „ausdrücklich auf das Arbeitsleben“ anzuwenden. Insgesamt gingen die gemeldeten Diskriminierungen im Vergleich zum Vorjahr um gut zwölf Prozent zurück.
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BERLIN. Bei den 2G und 3G-Regelungen aus der Corona-Zeit handelt es sich laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht um Diskriminierung. Im Zusammenhang mit 2G¬ und 3G¬Reglungen greife der Diskriminierungsschutz nur dann, „wenn eine Impfung aus zwingenden medizinischen Gründen nicht möglich ist“, heißt es im am Dienstag veröffentlichten jährlichen Antidiskriminierungsbericht. Kein Diskriminierungsschutz bestehe, wenn sich Menschen aus persönlichen Gründen gegen die Impfung entschieden hätten. Zwar begründeten viele Betroffene ihre Entscheidung mit politischen oder ideologischen Überzeugungen, jedoch beschränke sich der Schutz der Weltanschauung „ausdrücklich auf das Arbeitsleben“.

Im Vergleich zum Vorjahr, als die Antidiskriminierungsstelle noch 6.383 Fälle erfaßte, gingen die Meldungen um gut zwölf Prozent auf 5.617 zurück. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, zeigte sich dennoch besorgt. „Diese Zahl ist alarmierend. Sie zeigt aber auch, daß sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen“, sagte Ataman. Ein konkretes Beispiel dafür, daß es sich bei den 2G- und 3G-Regeln während der Corona-Zeit nicht um Diskriminierung handele, findet sich hier im Bericht:

Der Rückgang der gemeldeten Diskriminierungsfälle sei auf weniger Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, insbesondere zur Maskenpflicht, zurückzuführen, teilte die Behörde mit. Laut Ataman gab es im vergangenen Jahr mit 2.080 Fällen am meisten Anfragen zu rassistischer Diskriminierung (das sind 37 Prozent), die zweitmeisten (rund 1.800) hatten Behinderung und chronische Krankheiten zum Thema (32 Prozent). Es folgten Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts (20 Prozent) und aufgrund des Alters (10 Prozent).

Ataman bleibt uneinsichtig

Bei der Pressekonferenz zur Vorstellung des Berichts wurde Ataman von einem Journalisten der Bild-Zeitung auf ihre Rolle als Jury-Vorsitzende der Negativauszeichnung „Goldene Kartoffel“ angesprochen. Auf die Frage, ob sie es bereue, Deutsche als „Kartoffeln“ bezeichnet zu haben, erwiderte sie: „Das habe ich nicht gesagt.“ Ob sie ihren Jury-Vorsitz bereue?, entgegnete sie: „Nein! Aber ich bin auch nicht mehr Vorsitzende oder beteiligt.“ Auf Twitter hatte sich Ataman in der Vergangenheit selbst als „Kartoffel-Expertin“ bezeichnet.

Scharfe Kritik an der ausbleibenden Distanzierung Atamans kam aus den Reihen der Union. „Frau Ataman, die in der Vergangenheit selbst mehr gespalten als zusammengeführt hat, ist für das Amt der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung absolut ungeeignet. In einer solchen Funktion muß der oder die Beauftragte selbst über alle Zweifel erhaben sein.“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, auf Twitter. Die Berufung von Frau Ataman schade der Sache mehr als daß sie ihr gerecht würde, monierte er. (st)

 

Für die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, stellen 2G- und 3G-Regeln keine Diskriminierung dar Foto: picture alliance/dpa | Jens Büttner
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