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Negativer Test reicht: Berlin: 2G-Kontrolleure müssen selbst nicht geimpft sein

Negativer Test reicht: Berlin: 2G-Kontrolleure müssen selbst nicht geimpft sein

Negativer Test reicht: Berlin: 2G-Kontrolleure müssen selbst nicht geimpft sein

2G Regel
2G Regel
In Berlin gilt die 2G-Regel Foto:picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach
Negativer Test reicht
 

Berlin: 2G-Kontrolleure müssen selbst nicht geimpft sein

Wer in Berlin einkaufen gehen will oder ins Restaurant, muß geimpft oder genesen sein. Denn in der Hauptstadt gilt die 2G-Regel. Überwacht wird deren Einhaltung von der Polizei und dem Ordnungsamt – allerdings ohne daß deren Mitarbeiter oder Beamte sich selbst an die 2G-Regel halten müssen.
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BERLIN. Polizisten und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die in Berlin die Einhaltung der 2G-Regeln kontrollieren, müssen selbst nicht geimpft oder genesen sein. Die jeweiligen Regelungen würden nur für Betreiber, Personal und Kunden gelten, sagte der Sprecher der Berliner Polizei, Thilo Cablitz, der Berliner Zeitung.

Es würden daher auch ungeimpfte Polizisten für die Kontrollen zur Einhaltung der 2G-Regeln eingesetzt. Cablitz bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Morgenpost. „Die zur Kontrolle eingesetzten Dienstkräfte der Polizei Berlin zählen nicht zu dem Adressatenkreis der gesetzlichen Vorgaben, da sie bei der Kontrolle öffentliche Aufgaben wahrnehmen.“

Kritik aus der SPD

Laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung dürfen in Berlin nur Genesene und Geimpfte in Restaurants, ins Fitneßstudio, zum Friseur, ins Kino oder zum Einkaufen in Geschäfte. Ausgenommen sind Länden des täglichen Bedarfs wie Supermärkte oder Drogerien.

Über die Einhaltung der 2G-Regel wachen die Polizei sowie das Ordnungsamt. Wenn deren Mitarbeiter und Beamte selbst nicht geimpft oder genesen sind, müssen sie vor Dienstbeginn einen negativen Corona-Test vorweisen.

Kritik an dieser Regelegung kommt von der SPD, die in Berlin die Regierung anführt. Deren innenpolitischer Sprecher, Tom Schreiber, sagte der Morgenpost: „Wenn 2G von Behördenmitarbeitenden kontrolliert wird, die sich selbst nicht daran halten, wird diese Regelung unglaubwürdig und ad absurdum geführt.“ (krk)

In Berlin gilt die 2G-Regel Foto:picture alliance / ZB | Z6944 Sascha Steinach
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