BERLIN. Die AfD geht juristisch gegen das Bundesverteidigungsministerium vor. Hintergrund ist ein Artikel im offiziellen Monatsmagazin der Bundeswehr, in dem behauptet wird, die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „Prüffall“ sei gerichtlich bestätigt. Weiter heißt es, es werde erwartet, daß „AfD-Mitglieder und -Unterstützer“ die Bundeswehr nun verlassen, da bestimmte Berufe und Funktionen nicht vereinbar seien mit einer Partei, „die die Verfassung abschaffen möchte“.
Diese Äußerungen des vom Bundesverteidigungsministerium herausgegeben „Y – Magazin der Bundeswehr“ über die AfD sind ein Skandal. Die Partei geht dagegen jetzt nach JF-Informationen vor. 👉 https://t.co/RbTPOHCBXk pic.twitter.com/ug6nV7O7vv
— Dieter Stein (@Dieter_Stein) September 21, 2022
Gegen diese Aussagen im „Y – Das Magazin der Bundeswehr“ wehrt sich die Partei nun juristisch. In einem Abmahnschreiben der Kanzlei Höcker an das Bundesverteidigungsministerium, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, heißt es, die Äußerungen über die AfD seien „gleich mehrfach rechtswidrig“, zumal sich das Ministerium „in amtlicher Funktion generell überhaupt nicht“ zur AfD äußern dürfe. Die Behauptung, die Partei wolle die Verfassung abschaffen, sei „zudem frei erfunden“.
AfD siegte mehrfach vor Verfassungsgericht
Da es sich bei Y – Das Magazin der Bundeswehr um eine offizielle, vom Steuerzahler finanzierte Publikation im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums handele, seien die Äußerungen „auch unter Nutzung der Amtsautorität und der nur Ihnen zustehenden amtlichen Mittel und Möglichkeiten“ verbreitet worden. „Dabei wurden grundgesetzlich normierte Kompetenzen überschritten und bundesstaatliche Grundsätze mißachtet.“
In dem Anwaltsschreiben wird unter anderem auf verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, in denen das höchste deutsche Gericht unter anderem kritische Äußerungen zur AfD von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der früheren Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) rügte, die sie auf Plattformen der Bundesregierung verbreiten ließen.
Die Partei fordert das Ministerium von Christine Lambrecht (SPD) durch ihre Anwälte nun auf, bis zum 28. September 14 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, laut der es die Äußerungen über die Partei nicht mehr wiederholt. (ho)