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JF Exklusiv: AfD geht juristisch gegen Verteidigungsministerium vor

JF Exklusiv: AfD geht juristisch gegen Verteidigungsministerium vor

JF Exklusiv: AfD geht juristisch gegen Verteidigungsministerium vor

AfD-Chef Tino Chrupalla bei einer Fraktionssitzung im Bundestag zum Haushaltsgesetz 2023. //// Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) während einer Ukraine-Konferenz auf der US-Air Force Base in Ramstein im September 2022
AfD-Chef Tino Chrupalla bei einer Fraktionssitzung im Bundestag zum Haushaltsgesetz 2023. //// Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD) während einer Ukraine-Konferenz auf der US-Air Force Base in Ramstein im September 2022
Tino Chrupalla und Christine Lambrecht: Abmahnung ist raus Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld | picture alliance/dpa | Boris Roessler | Collage: JF
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AfD geht juristisch gegen Verteidigungsministerium vor

Die AfD geht nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT juristisch gegen das Bundesverteidigungsministerium vor. Hintergrund ist ein Beitrag im offiziellen Bundeswehrmagazin, in dem unter anderem behauptet wird, die Partei wolle die Verfassung abschaffen.
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BERLIN. Die AfD geht juristisch gegen das Bundesverteidigungsministerium vor. Hintergrund ist ein Artikel im offiziellen Monatsmagazin der Bundeswehr, in dem behauptet wird, die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als „Prüffall“ sei gerichtlich bestätigt. Weiter heißt es, es werde erwartet, daß „AfD-Mitglieder und -Unterstützer“ die Bundeswehr nun verlassen, da bestimmte Berufe und Funktionen nicht vereinbar seien mit einer Partei, „die die Verfassung abschaffen möchte“.

Gegen diese Aussagen im „Y – Das Magazin der Bundeswehr“ wehrt sich die Partei nun juristisch. In einem Abmahnschreiben der Kanzlei Höcker an das Bundesverteidigungsministerium, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt, heißt es, die Äußerungen über die AfD seien „gleich mehrfach rechtswidrig“, zumal sich das Ministerium „in amtlicher Funktion generell überhaupt nicht“ zur AfD äußern dürfe. Die Behauptung, die Partei wolle die Verfassung abschaffen, sei „zudem frei erfunden“.

AfD siegte mehrfach vor Verfassungsgericht

Da es sich bei Y – Das Magazin der Bundeswehr um eine offizielle, vom Steuerzahler finanzierte Publikation im Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums handele, seien die Äußerungen „auch unter Nutzung der Amtsautorität und der nur Ihnen zustehenden amtlichen Mittel und Möglichkeiten“ verbreitet worden. „Dabei wurden grundgesetzlich normierte Kompetenzen überschritten und bundesstaatliche Grundsätze mißachtet.“

In dem Anwaltsschreiben wird unter anderem auf verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, in denen das höchste deutsche Gericht unter anderem kritische Äußerungen zur AfD von Ex-Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der früheren Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) rügte, die sie auf Plattformen der Bundesregierung verbreiten ließen.

Die Partei fordert das Ministerium von Christine Lambrecht (SPD) durch ihre Anwälte nun auf, bis zum 28. September 14 Uhr eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, laut der es die Äußerungen über die Partei nicht mehr wiederholt. (ho)

Tino Chrupalla und Christine Lambrecht: Abmahnung ist raus Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld | picture alliance/dpa | Boris Roessler | Collage: JF
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