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Urteil gegen Verfassungsschutz: Thüringen: Öffentliche Nennung der AfD als Prüffall war rechtswidrig

Urteil gegen Verfassungsschutz: Thüringen: Öffentliche Nennung der AfD als Prüffall war rechtswidrig

Urteil gegen Verfassungsschutz: Thüringen: Öffentliche Nennung der AfD als Prüffall war rechtswidrig

Stephan Kramer Verfassungsschutz AfD
Stephan Kramer Verfassungsschutz AfD
Stephan Kramer, Thüringer Verfassungsschutzpräsident, nach der Verkündung des Urteils Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
Urteil gegen Verfassungsschutz
 

Thüringen: Öffentliche Nennung der AfD als Prüffall war rechtswidrig

Denkzettel für Stephan Kramer: Der Thüringer Verfassungsschutzchef hatte die Einstufung der AfD als Prüffall medienwirksam öffentlich gemacht. Hiergegen klagte die AfD und bekam vor dem Verwaltungsgericht Weimar nun recht.
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ERFURT. Die AfD hat vor Gericht einen Sieg über Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer erstritten. Dessen öffentliche Einschätzung der Thüringer AfD als Prüffall sei rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht Weimar in einem am Montag verkündeten Urteil von Mitte Juni.

Durch das Öffentlichmachen der Prüffallentscheidung habe Kramer in das grundgesetzliche Recht der AfD eingegriffen, als politische Partei gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilnehmen zu können. Durch die Äußerungen des Verfassungsschutzchefs bestehe die Gefahr, daß die AfD bei „der politischen Willensbildung des Volkes“ und in ihrer „Chancengleichheit im Wettbewerb der Parteien“ beeinträchtig werde, urteilten die Richter.

AfD beklagt „massiven Rechtsbruch“

Anders als bei der Einstufung als Verdachts- oder Beobachtungsfall lägen bei einem Prüffall tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen noch nicht vor, sondern würden nur vermutet und müßten deshalb erst ermittelt werden. Diese Untersuchung sei zwar zulässig, müsse aber außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung stattfinden.

Genau darum hatte sich das Verfahren gedreht. Das Gericht setzte sich allein mit der Frage der Bekanntmachung der Prüffallentscheidung auseinander. Eine rechtliche Bewertung, ob die Thüringer AfD als Prüffall geführt und behandelt werden dürfe, fand nicht statt.

Als Reaktion auf das Urteil warf der stellvertretende parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion, Stefan Möller, dem Verfassungsschutz „massiven Rechtsbruch“ vor. Die Behörde habe gemäß ihres „politischen Auftrags“ der AfD politischen Schaden zugefügt.

Organstreitverfahren wurde abgewiesen

Kramer hatte im September 2018 bei der Vorstellung des Jahresberichts 2017 bekanntgegeben, er habe „als Präsident des Amtes für Verfassungsschutz in Thüringen den Landesverband der AfD in Thüringen in der hiesigen Bearbeitung bei uns im Amt mit heutiger Wirkung als Prüffall eingestuft“. Hiergegen hatte die AfD in einem Organstreitverfahren Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof eingereicht, der den Antrag im November 2019 aber als unzulässig abwies.

Als Grund gab der Verfassungsgerichtshof an, der Verfassungsschutz sei eine Behörde und kein Verfassungsorgan. Eine entsprechende Klage hätte sich lediglich gegen den Innenminister richten können, von dem die beanstandeten Äußerungen aber nicht stammten. Parallel dazu hatte die AfD jedoch auch Klage beim Verwaltungsgericht Weimar eingereicht, die nun Erfolg hatte.

Im Mai war bekanntgeworden, daß der Thüringer Verfassungsschutz den Landesverband der AfD im Freistaat mittlerweile als Beobachtungsobjekt führt. Es lägen „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ vor, weshalb die AfD als gesichert extremistisch eingestuft werde. (krk)

Stephan Kramer, Thüringer Verfassungsschutzpräsident, nach der Verkündung des Urteils Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Martin Schutt
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