BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Berlin hat Ermittlungen gegen Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linkspartei) wegen des Verdachts der Untreue eröffnet. Zuvor hatte der AfD-Abgeordnete im Berliner Abgeordnetenhaus, Hanno Bachmann, Strafanzeige gegen sie erstattet. Ebenfalls davon betroffen sei ihr Staatssekretär Daniel Tietze (Linkspartei), berichtete der Tagesspiegel. Beide sollen die Zahlung von jährlich 40.000 Euro an die Flüchtlingsinitiative „Berlin hilft“ gegen den Protest der eigenen Fachleute durchgesetzt haben.
Laut einem Untersuchungsbericht habe die Initiative, die zur Vernetzung von Flüchtlingen in der Hauptstadt beitragen soll, das Geld zu Unrecht bekommen. Die Sozialverwaltung könnte die Mittel zurückfordern.
Schon vor zwei Jahren habe das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten die Auszahlungen an „Berlin hilft“ stoppen wollen. Trotz des Widerstandes habe Tietze die Überweisungen durchgesetzt. Dieser hatte das Projekt in der Vergangenheit als förderungswürdig verteidigt.
Sozialsenatorin fordert Migrantenquote im öffentlichen Dienst
Mit den Geldern sei eine Homepage betrieben worden. Dort sollen in erster Linie linke Beiträge zur Flüchtlingspolitik erschienen sein. Laut Tagesspiegel-Recherchen habe es im Zusammenhang mit dem Betreiber der Seite unter anderem Hinweise auf Verstöße gegen Dokumentationspflichten und Vergaberegeln gegeben.
Bereits zuvor war Breitenbach mit ihrem Vorgehen in die Schlagzeilen geraten. So hatte sie im Januar für Streit in der rot-rot-grünen Berliner Regierung gesorgt, als sie eine Migrantenquote für die komplette Landesverwaltung forderte. Die Höhe der Quote soll mit 35 Prozent dem aktuellen Bevölkerungsanteil von Migranten entsprechen.
Sozialsenatorin fordert mehr Geld für Migranten
Im November 2020 forderte Breitenbach wegen der steigenden Kosten für die Versorgung von Migranten in einem Nachtragshaushalt jeweils weitere 21,4 Millionen Euro für 2020 und 2021 vom Abgeordnetenhaus. Damit stiegen die Ausgaben auf 93 Millionen Euro pro Jahr.
Im Juni 2019 setzte sich Breitenbach im Streit um den Zugang der Polizei zu Flüchtlingsunterkünften bei Abschiebungen gegen Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) durch. Demnach dürfen Polizisten bei Abschiebungen erst in die Heime, wenn ein richterlicher Durchsuchungsbeschluß vorliegt. (ag)