ERFURT. CDU und AfD haben die Ablösung des Thüringer Verfassungsschutzchefs Stephan Kramer gefordert. Grund sind dessen jüngsten Äußerungen über den CDU-Bundestagskandidaten Hans-Georg Maaßen. Kramer hatte Maaßen vorgeworfen, „klassische antisemitische Stereotype“ zu benutzen. Anlaß ist ein Beitrag des früheren Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, der unter anderem in der Zeitschrift Cato erschien.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Michael Heym sagte laut MDR: „Kramer ist nach einer Kette von Verfehlungen nicht mehr tragbar. Innenminister Maier muß ihn entlassen, als Chef einer so sensiblen Landesbehörde habe Kramer politische Neutralität zu wahren. Entweder habe Maier seinen obersten Verfassungsschützer nicht mehr im Griff oder er billige dessen Treiben zu Wahlkampfzwecken. Heyms Fraktionskollege Henry Worm kritisierte, die Deutungen von Kramer seien aus der Luft gegriffen und belegten seine Ungeeignetheit.
Bereits mehrfach Kritik und Vorwürfe
AfD-Fraktionschef Björn Höcke forderte, Kramer müsse „endlich seinen Schlapphut nehmen“. Er habe einmal mehr gezeigt, daß er das „politische Wasser“ nicht halten könne. „Einen Tag vor einer wichtigen Landtagswahl und wenige Monate vor der Bundestagswahl mißbraucht der Verfassungsschutzpräsident wiederum sein Amt, um in die Tagespolitik einzugreifen. Wenn Maier und Ramelow ihren Zögling und Irrläufer Kramer nicht sofort entlassen, schaden sie willentlich dem Ansehen des Freistaates Thüringen.“
Es ist nicht das erste Mal, daß Kramer in der Kritik steht. Ihm war bereits mehrfach vorgeworfen worden, den Verfassungsschutz zunehmend zu politisieren und sein Amt politisch zu mißbrauchen. Eigentlich hatte Kramer eine Kandidatur für die SPD zum Bundestag angestrebt. Mitte Mai zog er das Vorhaben aber wieder zurück.
2019 wurde zudem bekannt, daß sich Kramer in seiner Funktion als Verfassungsschutzchef auch zu Gesprächen mit Vertretern von radikal-islamischen Organisationen getroffen hatte. Das Thüringer Innenministerium wollte die Angelegenheit damals allerdings nicht kommentieren. Es war aber auch nicht die erste Amtshandlung Kramers, die für Stirnrunzeln sorgte. Bereits zuvor war öffentlich geworden, daß Kramers Verhalten in der Diskussion um eine mögliche Beobachtung der AfD von leitenden Mitarbeitern seiner Behörde als wenig optimal eingeschätzt wurde.
Fragen nach der notwendigen Befähigung
Ebenfalls für Verwunderung sorgten Fotos, die Kramer gemeinsam mit Mitgliedern der als Putin-nah geltenden Rockertruppe „Nachtwölfe“ bei einer Kranzniederlegung an einem Sowjetischen Ehrenmal in Brandenburg zeigten. Doch auch in diesem Fall gab man sich beim Thüringer Innenministerium gelassen. Dienstrechtliche Konsequenzen ergäben sich aus der Angelegenheit nicht.
Kramer ist seit November 2015 Verfassungsschutzchef in Thüringen, obwohl er nicht über eine Befähigung zum Richteramt verfügt. Im Thüringer Verfassungsschutzgesetz heißt es: „Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“ Kramer hat laut Wikipedia einige Semester Rechtswissenschaften studiert, das Studium aber nicht abgeschlossen. Stattdessen hat er einen Master in Sozialpädagogik.
Als Erwachsener konvertierte Kramer zum Judentum und war von 2004 bis 2014 Generalsekretärs des Zentralrats der Juden. 2009 rückte er Thilo Sarrazin wegen dessen Äußerungen zur Einwanderung in die Nähe der Nationalsozialisten. „Ich habe den Eindruck, daß Sarrazin mit seinem Gedankengut Göring, Goebbels und Hitler große Ehre erweist“, sagte er. Später entschuldigte er sich für die Äußerung. (krk)