BERLIN. Die Grünen haben zur Bekämpfung von Homo- und Transfeindlichkeit gefordert, den Volksverhetzungsparagraphen im Strafgesetzbuch zu erweitern. So solle er künftig auch die Merkmale „sexuelle Identität“ und „Geschlecht“ beinhalten, verlangt die Bundestagsfraktion der Grünen in einem Antrag.
Feindlichkeit gegen Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle (LSBTI)„ist auch in Deutschland immer noch weit verbreitet. Dabei sind nicht nur Rechtsextremismus, Islamismus, Evangelikale und anderer religiöser Fanatismus dafür verantwortlich. Auch in der Mitte der Gesellschaft gibt es immer noch viele Ressentiments“, begründeten die Grünen ihren Vorstoß. Dem müßten sich alle Demokraten „auch aus der historischen Verantwortung Deutschlands“ stellen.
Das Ansinnen zur Erweiterung des Strafgesetzbuches ist Bestandteil eines zwölf Punkte umfassenden Forderungskatalogs der Partei. So soll sogenannte Haßkriminalität gegen LSBTI künftig besser erfaßt werden. „Dafür soll ein nach betroffenen Gruppen differenzierter periodischer Sicherheitsbericht alle zwei Jahre von einem Rat von unabhängigen Sachverständigen erstellt werden.“
Transsexuelle Grüne beklagt „diskriminierende“ Kundenformulare
Um homo- und transfeindliche Straftaten besser verfolgen zu können, müßten die Bundesländer entsprechende Motive in Polizeiberichten eindeutig als solche benennen. Dazu sollten Polizisten und Staatsanwälte in Fortbildungen sensibilisiert werden, verlangten die Unterzeichner des Antrags, zu denen unter anderem die Bundestagsabgeordneten Renate Künast, Claudia Roth und Ulle Schauws gehören.
Im vergangenen November hatte die transsexuelle bayerische Landtagsabgeordnete Tessa Ganserer (Grüne) die Kundenformulare der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) beanstandet. Grund dafür ist, daß man bei Anträgen und Fahrausweisen nur zwischen den Geschlechtsoptionen Mann und Frau wählen kann. Ihrer Ansicht nach sei das „diskriminierend“. (ag)