Es klingt zunächst paradox: Die zwei Abschiebungen des ehemaligen Bremer Clan-Chefs Ibrahim Miri waren rechtswidrig, wie das Verwaltungsgericht der Hansestadt am Montag entschied. Dennoch muß der unter anderem wegen Drogenhandels Vorbestrafte im Libanon bleiben, wohin er 2019 beide Male abgeschoben worden war. Denn die Richter bewerteten die verhängte Einreisesperre von sieben Jahren als rechtens.
Kuriose Justiz. Einerseits hätte der 48jährige nicht ausgewiesen werden dürfen, aber wo er nun außer Landes ist, darf er auch nicht wieder einreisen. Denn wegen der insgesamt 24 Vorstrafen und elf Inhaftierungen handelt es sich in den Augen der Richter bei Miri nach wie vor um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit.
Miris Anwalt Albert Timmer warf den für die Abschiebungen zuständigen Behörden vor, dabei juristische Fehler begangen zu haben. Zu recht, wie nun das Verwaltungsgericht bestätigte. Doch scheitert die gewünscht Rückkehr an der Macht des Faktischen.
Miri-Verteidiger: Exempel soll statuiert werden
Womöglich hat der Jurist auch recht mit seiner Einschätzung, daß in diesem Fall ein Exempel statuiert werden sollte. „Hier sollte ein Zeichen gesetzt werden, daß man auch so einen abschieben kann“, bewertete Timmer die Vorgänge um seinen Mandanten laut Weser Kurier.
Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, gegen das Rechtsmittel eingelegt werden können, ist es Bremen letztlich nach einer jahrelangen Hängepartie gelungen, einen prominenten Clan-Chef loszuwerden. Die Frage ist, ob es der Bremer Senat unter Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) ernst meint mit dem Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität. Oder beläßt man es bei einem öffentlichkeitswirksamen Coup, der juristisch nicht ganz einwandfrei war?
Beim Thema Clan-Kriminalität gäbe es auch in anderen Bundesländern genug Fälle, wo statt Abschiebungen zu prüfen wären. Doch geht es dabei oftmals um weniger prominente Namen und somit weniger mediale Aufmerksamkeit.