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Strafverfolgung und Terrorabwehr: Verfassungsgericht kassiert anlaßlose staatliche Datenabfrage

Strafverfolgung und Terrorabwehr: Verfassungsgericht kassiert anlaßlose staatliche Datenabfrage

Strafverfolgung und Terrorabwehr: Verfassungsgericht kassiert anlaßlose staatliche Datenabfrage

Karlsruhe schränkt den staatlichen Zugriff auf priavte Kommunikatiosndaten ein Foto: picture alliance/chromorange
Strafverfolgung und Terrorabwehr
 

Verfassungsgericht kassiert anlaßlose staatliche Datenabfrage

Das Bundesverfassungsgericht hat den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr für verfassungswidrig erklärt. Die Auskunft sei grundsätzlich zulässig, Voraussetzung müsse aber eine konkrete Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den staatlichen Zugriff auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr für verfassungswidrig erklärt. Mehrere Regelungen der sogenannten Bestandsdatenauskunft verletzten demnach das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, teilte das oberste Gericht am Freitag mit.

Das Telekommunikationsgesetz sowie entsprechende Vorschriften in anderen Gesetzen müssen nun bis Ende 2021 überarbeitet werden, bis dahin blieben die aktuellen Regelungen gültig. Die Bestimmungen mußten nach einer ersten Beanstandung der der Karlsruher Richter im Jahr 2012 schon einmal angepaßt werden.

Piratenpartei legte Verfassungsbeschwerde ein

Anlaß für die neuste Entscheidung waren zwei Verfassungsbeschwerden. Eine davon wari vom  EU-Abgeordneten Patrick Breyer (Piraten) und seiner früheren Parteikollegin Katharina Nocun eingereicht worden.

Das Gesetz ermöglicht es Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendiensten derzeit, bei Telefongesellschaften und Providern die „festen“ Bestandsdaten wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer sowie IP-Adressen von Personen abzufragen. Die Auskünfte dürfen sie nutzen, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern.

Dies sei grundsätzlich zulässig, urteilten die Karlsruher Richter. Voraussetzung hierfür sei aber das Vorliegen einer konkreten Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat. Bisher hingegen konnten die Ermittlungsbehörden auch Daten abfragen, wenn kein konkreter Verdacht auf eine Straftat oder ein geplantes Verbrechen vorliegen. (zit)

Karlsruhe schränkt den staatlichen Zugriff auf priavte Kommunikatiosndaten ein Foto: picture alliance/chromorange
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