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Kampf gegen islamistischen Terror: AfD verlangt Präventivgewahrsam für Gefährder

Kampf gegen islamistischen Terror: AfD verlangt Präventivgewahrsam für Gefährder

Kampf gegen islamistischen Terror: AfD verlangt Präventivgewahrsam für Gefährder

Polizisten führen einen mutmaßlichen Islamisten ab: Nach dem Willen der AfD sollen islamistische Gefährder in Präventivgewahrsam genommen werden (Archivbild) Foto: (c) dpa
Polizisten führen einen mutmaßlichen Islamisten ab: Nach dem Willen der AfD sollen islamistische Gefährder in Präventivgewahrsam genommen werden (Archivbild) Foto: (c) dpa
Polizisten führen einen mutmaßlichen Islamisten ab: Nach dem Willen der AfD sollen islamistische Gefährder in Präventivgewahrsam genommen werden (Archivbild) Foto: (c) dpa
Kampf gegen islamistischen Terror
 

AfD verlangt Präventivgewahrsam für Gefährder

Die AfD-Bundestagsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um islamistische Gefährder in Gewahrsam zu nehmen. So hätten Anschläge durch bekannte Gefährder bewiesen, daß eine Überwachung allein nicht ausreiche.
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BERLIN. Die AfD-Bundestagsfraktion hat sich dafür ausgesprochen, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, um islamistische Gefährder in Gewahrsam zu nehmen. „Es besteht eine gesetzliche Regelungslücke im Hinblick auf die zunehmende Anzahl von terroristischen Gefährdern. Insbesondere gilt dies für islamistische Gefährder, von denen nach wie vor über 619 Personen in Deutschland leben. Die Bürger können dabei nicht anders effektiv geschützt werden als durch eine Ingewahrsamnahme von Gefährdern auf Basis einer richterlichen Anordnung“, heißt es im entsprechender Antrag der Fraktion.

Die Partei erinnerte in dem Zusammenhang an den Mordanschlag eines als Gefährder bekannten, vorbestraften Syrers in Dresden im vergangenen Monat. Die Tat beweise erneut, daß eine Überwachung solcher Personen allein nicht ausreiche. „Im Übrigen ist eine lückenlose Überwachung durch die Sicherheitsbehörden aufgrund der hohen Anzahl an Gefährdern gar nicht möglich. Es sind schlichtweg zu viele.“

Kompetenzen zur Terrorabwehr sollen effizienter werden

Nach den Plänen der AfD solle die Festsetzung nicht länger als drei Monate dauern. Eine Verlängerung um weitere drei Monate könne nur durch ein Gericht erfolgen.

Neben den gesetzlichen Voraussetzungen für das Bundeskriminalamt für eine vorsorgliche Gewahrsamnahme sollten „zeitnahe Verhandlungen mit den Bundesländern mit dem Ziel einer Neuverteilung der Kompetenzen im Bereich der allgemeinen Gefahrenabwehr“ erfolgen, „um die Terrorbekämpfung effizienter auszugestalten“, verlangte die AfD.

Verfassungsschutz warnt vor Anschlägen

Auch im Fall des islamistischen Terroranschlags in Wien war der Täter den Behörden bereits bekannt. Der 20jährige Anhänger der Miliz Islamischer Staat mit albanischen Wurzeln hatte zuvor eine Haftstrafe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verbüßt. Es sei ihm nach der Haft gelungen, seine Betreuer im Deradikalisierungsprogramm zu täuschen, räumte Österreichs Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) laut der Nachrichtenagentur dpa ein.

Unterdessen warnte der Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang vor möglichen Anschlägen in Deutschland. Die Attentate in Frankreich und Österreich und die Debatte um die Mohammed-Karikaturen hätten die Emotionen der radikalen Moslems hochkochen lassen. (ag)

Polizisten führen einen mutmaßlichen Islamisten ab: Nach dem Willen der AfD sollen islamistische Gefährder in Präventivgewahrsam genommen werden (Archivbild) Foto: (c) dpa
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