BAYREUTH. Die Ausschüsse im Stadtrat von Bayreuth müssen nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts neu besetzt werden. Die AfD hatte mit einem Eilantrag Beschwerde eingelegt, weil sie wegen des Berechnungsverfahrens in keinem Ausschuß mit mehr als zehn Sitzen vertreten war. Die Entscheidung über die Besetzung der Ausschüsse muß jetzt bis zum 15. Oktober wiederholt werden, berichtete der Bayerische Rundfunk.
Der Stadtrat hatte in seiner konstituierenden Sitzung festgelegt, daß die Sitze in den Ausschüssen mit mehr als zehn Mitgliedern nach dem d’Hondt’schen Verfahren auf die Mitglieder der Fraktionen verteilt werden sollen. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung. Ein anderes Verfahren war für kleinere Ausschüsse vorgesehen. Da die AfD im Bayreuther Stadtrat nicht über Fraktionsstärke verfügt, war sie in den größeren Gremien nicht vertreten. Darin sah das Verwaltungsgericht Bayreuth eine unzulässige Benachteiligung.
Auch in anderen bayerischen Kommunalparlamenten bekam die AfD keine Ausschußsitze. In München hatte der alte Stadtrat vor der Kommunalwahl im März seine Geschäftsordnung so geändert, daß kleinere Patreien bei der Sitzvergabe unberücksichtigt blieben. Der Fraktionsvorsitzende von ÖDP und freien Wählern, Thomas Ruff, nannte damals den anstehenden Einzug der AfD ins Rathaus ausschlaggebend für die Entscheidung. Die anderen Parteien schwiegen zu dem Vorgang. Auch die Ausstattung mit Personal wurde so geändert, daß die Oppositionspartei nach der Wahl nicht berücksichtigt wurde. (jv)