Der 18. November 2020 in Berlin: Unter großem Protest wurde die kontrovers diskutierte Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes im Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat abgesegnet.
Der Experte für Staats- und Verwaltungsrecht, Ulrich Vosgerau, warnt jedoch: Den monatelangen Zustand, daß auf Basis einer allgemeinen Verfügung derart weitgehend in die Grundrechte von Millionen Bürgern eingegriffen wird, habe zuletzt kein Staatsrechtler mehr für grundgesetzkonform gehalten. Verwaltungsgerichte hätten nicht selten die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern wieder gekippt. Ein Fingerzeig darauf, daß der rechtliche Zustand monatelang nicht grundgesetzkonform war.
In dem Sinne sei das Motiv der Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes offensichtlich, erläutert Vosgerau: „Die Maßnahmen sollen stabilisiert werden und der Erfolg der Bürger vor den Verwaltungsgerichten soll unwahrscheinlicher werden.“
Und auch mit Blick auf die zuletzt von Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder beschlossenen teils verlängerten, teils verschärften Maßnahmen äußert der Jurist scharfe Kritik. Diese seien „erwiesenermaßen ungerecht“, schließlich hätten die Gastwirte zuletzt in Umbauten zur Einhaltung von Hygienekonzepten investiert und auch eine erhöhte Ansteckungsgefahr sei hier erkennbar. Daher geht Vosgerau davon aus, daß dieses Thema die Gerichte noch beschäftigen wird.
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