BERLIN. Deutsche Behörden haben in diesem Jahr bislang 24 extremistische Moslems abgeschoben. Unter den zwei Dutzend Islamisten befanden sich zwölf Personen, die als sogenannten Gefährder eingestuft werden, meldet die Bild-Zeitung unter Berufung auf Informationen aus dem Bundesinnenministerium. Gefährder sind Personen, denen die Sicherheitsbehörden jederzeit Anschläge zutrauen.
Im Vergleichszeitraum von Januar bis Juli 2019 betrug die Zahl der in ihre Heimat zurückgeführten Personen 30. Unter den Abgeschobenen befand sich auch der als „Kofferbomber“ bekannte Terrorist Youssef Mohamed El-Hajdib. Der Libanese hatte 2006 zusammen mit einem Komplizen Bomben in zwei Regionalzügen am Kölner Hauptbahnhof platziert. Wegen technischer Mängel detonierten die Sprengsätze nicht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte El-Hajdib Ende 2008 wegen vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Am 7. Juli dieses Jahres sei er dann mit einem Privatjet von der Bundespolizei nach Beirut geflogen worden, berichtet das Blatt. Die Kosten beliefen sich demnach auf rund 25.000 Euro. Ob der Mann im Libanon in Haft gehen mußte, sei unklar.
Zahl der Abschiebungen sinkt wegen Corona-Krise
„Wir werden nicht lockerlassen. Wir werden weiter mit allen rechtlichen Möglichkeiten und konsequenter Härte gegen potenzielle Terroristen vorgehen“, kündigte der nordrhein-westfälische Integrations- und Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) an.
Wegen der Corona-Krise ging die Zahl der Abschiebungen in diesem Jahr zurück. Laut dem Bundesinnenministerium erfolgten bis Ende Juni etwa 5.700 Rückführungen. Im gesamten Jahr 2019 waren es etwas mehr als 25.000.
Die Zahl der ausreisepflichtigen Personen in Deutschland hat sich in den vergangenen sieben Jahren auf rund 250.000 verdoppelt. Gleichzeitig gehen die Abschiebungen seit 2016 jährlich zurück. Im vergangenen Jahr schoben deutsche Behörden etwa 22.000 illegale Einwanderer ab, circa 13.000 verließen Deutschland mithilfe finanzieller Förderung freiwillig.
In einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik bemängelten die Autoren Ende Mai, daß die Ausreisepflicht in Deutschland „eher eine theoretische Pflicht als eine praktische Verpflichtung“ sei. „Mehr als vier von fünf Ausreisepflichtigen sind in Deutschland im Besitz einer Duldung, die ihnen bescheinigt, daß sie zwar theoretisch ausreisepflichtig sind, doch der Staat zurzeit darauf verzichtet, diese Pflicht mit Zwang zu vollziehen.“ (ls)