Anzeige
Anzeige

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylbewerber klagen gegen Auswertung von Handydaten

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylbewerber klagen gegen Auswertung von Handydaten

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Asylbewerber klagen gegen Auswertung von Handydaten

Handy
Handy
Rodin Saouan zeigt im August 2016 in Berlin ein Selfie-Foto mit der Bundeskanzlerin von 2015 Foto: dpa
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
 

Asylbewerber klagen gegen Auswertung von Handydaten

Mehrere Asylsuchende in Deutschland haben gegen die Auswertung ihrer Mobiltelefone durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geklagt. Die Behörde mißachte die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, die der Staat einhalten müsse, wenn er auf persönliche Daten zugreife.
Anzeige

BERLIN. Mehrere Asylsuchende in Deutschland haben gegen die Auswertung ihrer Mobiltelefone durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) geklagt. Die Behörde mißachte dabei die hohen verfassungsrechtlichen Vorgaben, die der Staat einhalten müsse, wenn er auf persönliche Daten zugreife, begründet die „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ laut den Zeitungen der Funke-Mediengruppe die Klage. Der Verein unterstützt die betroffenen Einwanderer.

Die Auswertung der Handys lasse „sehr umfassende Schlüsse über das Nutzungsverhalten eines Geflüchteten zu“, sagte eine Vereinssprecherin. Das Bamf erlange Zugriff auf Kontakte, Rufnummern, Fotos, Apps, Adressen von Webseiten und E-Mail-Adressen.

Die Kläger stammen dem Bericht zufolge aus Afghanistan, Kamerun und Syrien und reichten die Beschwerden bei den Verwaltungsgerichten Berlin, Hannover und Stuttgart ein. Sie argumentieren zudem, daß sich das Auslesen der Handydaten als „untauglich“ erwiesen habe. In einer der Klageschriften heiße es überdies: „Anders als sonstige Beweismittel in Gerichtsverfahren kann die Qualität und Zuverlässigkeit der Datenträgerauswertung überhaupt nicht überprüft oder in Zweifel gezogen werden.“

Innenministerium pocht auf Daten

Das Flüchtlingsamt darf seit 2017 per Gesetz die Mobiltelefone von Asylbewerbern auslesen, wenn der Einwanderer sich nicht ausweisen kann. Das Bundesinnenministerium nannte die Handy-Auswertung auf Nachfrage der Funke-Zeitungen in solchen Fällen „die einzige oder jedenfalls eine wichtige Quelle für die Feststellung der Identität und Staatsangehörigkeit einer Person“. Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte werde durch enge Vorgaben gewahrt.

Vor drei Jahren hatte die damalige Bamf-Chefin Jutta Cordt ein solches Auslese-Recht gefordert. „Das Auslesen von Handy-Daten würde uns bei Antragstellern ohne Paß helfen, Identität und Herkunft festzustellen“, sagte sie damals der Rheinischen Post. „Mit diesen Daten wäre es auch leichter zu beurteilen, ob die Antragsteller tatsächlich einen Asylgrund haben. Das würde unsere Arbeit unterstützen.“

Zwischen Anfang 2019 und Ende April 2020 las das Bundesamt nach eigenen Angaben rund 11.756 Datenträger von Asylbewerbern aus. In gut 4.000 Fällen habe das Amt die Daten tatsächlich ausgewertet. Bei 60 Prozent hätten sich laut Bamf „keine zusätzlichen Erkenntnisse“ ergeben, die für das Asylverfahren relevant seien. (ls)

Rodin Saouan zeigt im August 2016 in Berlin ein Selfie-Foto mit der Bundeskanzlerin von 2015 Foto: dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag