MIESBACH. Ein somalischer Asylbewerber ist auch in seinem siebten Prozeß erneut zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Richter des Amtsgerichts im bayerischen Miesbach hielten dem 25jährigen zugute, daß er freiwillig eine Alkoholtherapie begonnen habe und verhängten eine Strafe von neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Nötigung, berichtete der Merkur.
Der 2014 nach Deutschland eingereiste Afrikaner hatte in seiner Asylunterkunft zwei Wachleute angriffen und mit einer abgebrochenen Bierflasche bedroht. Einer der Security-Mitarbeiter war dabei verletzt worden.
Amtsrichter ermahnt Asylbewerber
In den vergangenen Jahren war der Somalier immer wieder wegen Delikten unter Alkoholeinfluß aufgefallen. 2015 bedrohte er einen Mann in der Asylunterkunft mit einem Messer und schlug ihn mit einer Schnapsflasche. Dafür mußte er einen sogenannten Freizeitarrest absitzen. Zwei Jahre später erhielt für einen Diebstahl eine weitere Bewährungsstrafe. Seine letzte Arbeitsstelle habe er wegen Alkohol verloren.
Während der Urteilsverkündung betonte Amtsrichter Walter Leitner, nur wegen der begonnenen Therapie sei dieses Mal keine Haftstrafe verhängt worden. Aber nun sei Schluß damit. (ag)