BERLIN. Bundesjustizministerin Katharina Barley (SPD) hat den Entwurf für die Änderung der Mietpreisbremse nach Kritik aus der Union abgeschwächt. Vermieter dürften demnach acht Prozent der Modernisierungskosten vom Mieter verlangen, wenn die betreffende Wohnung sich in Ballungsräumen befindet, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Barley hatte die Änderung deutschlandweit gelten lassen wollen. Nach der Aktualisierung läge es nun in der Hand der Landesregierungen, Gebiete zu bestimmen, „in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“. Aktuell dürfen elf Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden.
„Bester Mieterschutz ist ausgeglichener Wohnungsmarkt“
Die Miete dürfe in jedem Fall maximal um drei Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren steigen. Außerdem müssen laut dem Gesetzesentwurf Vermieter eine Erhöhung begründen, wenn diese mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegt.
Wohnungsanbieter, die Modernisierungen nur in der Absicht vornehmen, Wohnungsnehmer aus ihrem Heim zu treiben, sollen mit einer Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro belegt werden können.
Der Bundesverband der Wohnungswirtschaft GdW zeigte sich erfreut über die Änderungen des Vorschlags. „Für Entspannung und stabile Mietpreise in den Ballungsregionen müssen andere Maßnahmen ergriffen werden. Verschärfungen am Mietrecht werden gern mit Erwartungen überfrachtet, die diese niemals erfüllen können. Der beste Mieterschutz ist ein ausgeglichener Wohnungsmarkt“, sagte Verbandspräsident Axel Gedaschko. (mp)