BERLIN. Union und SPD haben sich auf eine Wahlrechtsänderung verständigt, wonach auch geistig Behinderte an Bundestags- und EU-Wahlen teilnehmen dürfen . Die Koalitionsfraktionen wollen im Herbst eine entsprechende Passage aus dem Wahlrecht streichen, die dies untersagt, berichtete das Handelsblatt unter Berufung auf Teilnehmer eines Treffens von Innenexperten von CDU/CSU und SPD Ende Juni. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe seine Unterstützung signalisiert.
Sein Ministerium soll demnach über den Sommer eine Formulierungshilfe für einen Entwurf erarbeiten, den Union und SPD dann ins Parlament einbringen könnten. Von dem bisherigen Wahlrechtsausschluß seien gut 81.000 Personen betroffen, denen wegen einer geistigen Beeinträchtigung ein Betreuer in allen Angelegenheiten zur Seite gestellt ist.
Sollen bereits 2019 Stimme abgeben dürfen
„Es ist höchste Zeit, daß auch alle Menschen mit geistiger Behinderung wählen können“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Burkhard Lischka, dem Blatt. Ziel sei, daß die Betroffenen bereits zur EU-Parlamentswahl im Mai 2019 ihre Stimme abgeben können.
Die Unionsfraktion steht einer entsprechenden Änderungen dem Bericht zufolge wohlwollend gegenüber. Über die konkrete Ausgestaltung bestehe aber noch Gesprächsbedarf. Ausgenommen seien bei der Reform rund 3.300 schuldunfähige Straftäter, die sich in einer psychiatrischen Klinik befinden und ihr Wahlrecht verloren haben. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD vereinbart, sich für ein „inklusives Wahlrecht“ einzusetzen. (ls)