KÖLN. Der Geiselnehmer und mutmaßliche islamische Terrorist von Köln hätte bereits vor drei Jahren abgeschoben werden können. Allerdings habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die entsprechende Frist verstreichen lassen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Demnach sei Mohammad A.R. Anfang 2015 über Tschechien in die Europäische Union eingereist und habe in Prag Asyl beantragt.
Am 2. März sei er jedoch nach Deutschland weitergereist und habe zwei Wochen später erneut einen Asylantrag gestellt. Laut der Dublin-Verordnung hätte Deutschland den Syrer zurück nach Tschechien abschieben können, da das Land für dessen Asylverfahren zuständig war. Hierfür gilt jedoch eine Frist von sechs Monaten. Danach erlischt die Pflicht zur Zurücknahme.
Syrer war polizeibekannt
Da das Bamf diese Frist versäumte, wurde Deutschland für das Asylverfahren von Mohammad A.R. zuständig. Am 12. Juni erhielt der Syrer einen Flüchtlingsstatus, gültig bis 2021. Seitdem lebte er in Köln und wurde mehrfach straffällig, unter anderen wegen Drogendelikten, Diebstahls, Betrugs, Bedrohung und Hausfriedensbruchs.
Am Montag hatte er dann im Kölner Hauptbahnhof ein Mädchen mit einem Brandsatz verletzt und anschließend in einer Apotheke eine Frau als Geisel genommen. Ein Spezialeinsatzkommando der Polizei beendete die Geiselnahme. Dabei wurde der Syrer lebensgefährlich verletzt.
Da sich Mohammad A.R. laut Zeugen während der Tat auf den IS berief und nach Angaben der Polizei „beachtliche Mengen Benzin und Gas“ in Gaskartuschen bei sich gehabt hatte, hat die Generalbundesanwaltschaft das Verfahren an sich gezogen. Laut Ermittlern seien die Kartuschen zusätzlich mit Stahlkugeln präpariert gewesen, um die Folgen bei einer Explosion zu erhöhen. (krk)