BERLIN. Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, daß im Geburtenregister künftig eine dritte Geschlechtsoption eingetragen werden kann. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist nach dem Gesetzentwurf auch der Eintrag „divers“ möglich, teilte das Bundesinnenministerium mit.
Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich zufrieden. „Es ist überfällig, daß wir das Personenstandsgesetz jetzt modernisieren“, betonte sie gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.
Regierung setzt Verfassungsgerichtsurteil um
Bislang konnten Eltern im Geburtenregister „männlich“ oder „weiblich“ eintragen lassen. Falls keine Zuordnung zu einem Geschlecht möglich war, konnte das Feld freigelassen werden.
Die Regierung setzt nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Oktober um. So werde Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung durch die Kategorie „divers“ ein „positiver Geschlechtseintrag“ ermöglicht. Eine Auslassung der Geschlechtsangabe soll auch wie bisher möglich sein.
Für den Herbst kündigte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) unterdessen an, mit der Reform des Transsexuellengesetzes zu beginnen. Dann sollen Zwangsgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen der Vergangenheit angehören. Sie seien „einfach nicht mehr zeitgemäß“, sagte sie der Nachrichtenagentur epd. (ag)