Anzeige
Anzeige

Gesetzesentwurf: Kabinett billigt dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister

Gesetzesentwurf: Kabinett billigt dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister

Gesetzesentwurf: Kabinett billigt dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister

„Drittes Geschlecht“
„Drittes Geschlecht“
„Drittes Geschlecht“: Der Bundestag hatte 2018 die Einführung der Geschlechtskategorie „divers“ beschlossen Foto: dpa
Gesetzesentwurf
 

Kabinett billigt dritte Geschlechtsoption im Geburtenregister

Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, daß im Geburtenregister künftig eine dritte Geschlechtsoption eingetragen werden kann. Damit folgt das Kabinett aus Unionsparteien und SPD einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Vorjahr. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, auch das Transsexuellengesetz zu überarbeiten.
Anzeige

BERLIN. Die Bundesregierung hat am Mittwoch beschlossen, daß im Geburtenregister künftig eine dritte Geschlechtsoption eingetragen werden kann. Neben „männlich“ und „weiblich“ ist nach dem Gesetzentwurf auch der Eintrag „divers“ möglich, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich zufrieden. „Es ist überfällig, daß wir das Personenstandsgesetz jetzt modernisieren“, betonte sie gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

Regierung setzt Verfassungsgerichtsurteil um

Bislang konnten Eltern im Geburtenregister „männlich“ oder „weiblich“ eintragen lassen. Falls keine Zuordnung zu einem Geschlecht möglich war, konnte das Feld freigelassen werden.

Die Regierung setzt nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Oktober um. So werde Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung durch die Kategorie „divers“ ein „positiver Geschlechtseintrag“ ermöglicht. Eine Auslassung der Geschlechtsangabe soll auch wie bisher möglich sein.

Für den Herbst kündigte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) unterdessen an, mit der Reform des Transsexuellengesetzes zu beginnen. Dann sollen Zwangsgutachten über die geschlechtliche Identität von Menschen der Vergangenheit angehören. Sie seien „einfach nicht mehr zeitgemäß“, sagte sie der Nachrichtenagentur epd. (ag)

„Drittes Geschlecht“: Der Bundestag hatte 2018 die Einführung der Geschlechtskategorie „divers“ beschlossen Foto: dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag