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Urteil: Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für „Scharia-Polizisten“ auf

Urteil: Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für „Scharia-Polizisten“ auf

Urteil: Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für „Scharia-Polizisten“ auf

„Scharia-Polizei“
„Scharia-Polizei“
„Scharia-Polizei“ : Freispruch aufgehoben Foto: picture alliance / ROPI
Urteil
 

Bundesgerichtshof hebt Freisprüche für „Scharia-Polizisten“ auf

Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für Mitglieder der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ aufgehoben und den Fall zurück ans Landgericht überwiesen. Dieses habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung in der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift Scharia-Polizei gegen das Uniformverbot verstoße, urteilten die Richter.
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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für Mitglieder der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ aufgehoben und den Fall zurück ans Landgericht überwiesen. Dieses habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung in der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift Scharia-Polizei gegen das Uniformverbot verstoße, urteilten die Richter laut der Nachrichtenagentur dpa.

Im September 2014 waren die Angeklagten um den Islamisten Sven Lau mit Warnwesten durch Wuppertal patrouilliert. Auf einigen der orangefarbenen Warnwesten stand „Shariah Police“. Die Aktion der selbsternannten Sittenwächter löste deutschlandweit Empörung aus. Das Landgericht Wuppertal sprach die sieben angeklagten Islamisten frei.

Die Männer waren wegen des Verstoßes gegen das Uniformverbot oder Beihilfe angeklagt. Die Beschuldigten hätten jedoch gegen kein Gesetz verstoßen, begründete der Vorsitzende Richter im November 2016 den Freispruch. Die Westen seien nicht als Uniform zu werten und von den Männern sei auch keine einschüchternde Wirkung ausgegangen. (tb)

„Scharia-Polizei“ : Freispruch aufgehoben Foto: picture alliance / ROPI
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