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Flucht vor Strafverfolgung im Herkunftsland: Asylgesetz schützt Schwerkriminelle vor Abschiebung

Flucht vor Strafverfolgung im Herkunftsland: Asylgesetz schützt Schwerkriminelle vor Abschiebung

Flucht vor Strafverfolgung im Herkunftsland: Asylgesetz schützt Schwerkriminelle vor Abschiebung

Abschiebeprotest
Abschiebeprotest
Proteste gegen die Abschiebung krimineller Afghanen am Flughafen Düsseldorf (Archivbild) Foto: dpa
Flucht vor Strafverfolgung im Herkunftsland
 

Asylgesetz schützt Schwerkriminelle vor Abschiebung

Zahlreiche Kriminelle genießen in Deutschland Asyl. Abgeschoben werden sie nicht, da sie Schutz genießen, wenn ihnen für ihre Verbrechen im Herkunftsland Folter oder die Todesstrafe drohen.
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NÜRNBERG. Zahlreiche Kriminelle haben in Deutschland Asyl beantragt und können nicht abgeschoben werden. Grund dafür sei der Abschiebeschutz, der Asylbewerbern zustehe, wenn ihnen in dem Herkunftsland Folter oder die Todesstrafe drohten, berichtet die Bild-Zeitung unter Berufung auf interne Schreiben der Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf).

Unter den Asylantragstellern befänden sich unter anderem Drogendealer, Vergewaltiger und Mörder. Als Beispiele nennt das Blatt unter anderem Fälle eines folternden Gefängniswärters aus Eritrea und den Fall eines Mannes aus Sierra Leone, der angegeben habe, Frauen und Kinder getötet zu haben. Einem Asylbewerber aus der Türkei seien 85 laufenden Strafverfahren nachgewiesen worden. Ein Bamf-Sprecher wollte diese und weitere Fälle nicht kommentieren. „Grundsätzlich kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte zu Asyleinzelfällen erteilen,“ zitierte ihn Bild.

Weitere Vergewaltigungen durch Asylbewerber

Unterdessen soll es zu zwei weiteren schweren Sexualstraftaten durch Asylanten gekommen sein. Im hessischen Bensheim habe eine 17jährige einen gleichaltrigen afghanischen Flüchtling angezeigt. Er soll sie in einer Einrichtung des Jugendamts vergewaltigt haben, meldet die Polizei. Der Tatverdächtige zeigte sich geständig und befindet sich in Untersuchungshaft.

Bereits am 18. Mai soll ein 21jähriger Afghane eine zwölfjährige in einer Asylunterkunft in Esslingen sexuell mißbraucht haben. Wie die Polizei erst jetzt mitteilte, hätten das Mädchen und eine Freundin einen flüchtig bekannten Asylbewerber besucht. Als sie gemeinsam mit dem Tatverdächtigen in einem Zimmer übernachteten, habe er das Kind sexuell mißbraucht. Am vergangenen Freitag sei der polizeilich bekannte Afghane verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden. (ag)

Proteste gegen die Abschiebung krimineller Afghanen am Flughafen Düsseldorf (Archivbild) Foto: dpa
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