NÜRNBERG. Der Anwalt des abgelehnten afghanischen Asylbewerbers Asef N. hat Strafanzeige wegen Verleumdung, Beleidigung und übler Nachrede gegen den Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, gestellt. Dieser hatte zuvor von einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ gesprochen. „Ich fühle mich von dem Begriff nicht beschrieben, aber ich fühle mich von ihm gekränkt und beleidigt“, sagte Michael Brenner dem Fränkischen Tag.
Zusammen mit anderen Asyl-Anwälten habe er Dobrindt deswegen angezeigt. Gleichzeitig verteidigte er sich und seine Kollegen. „Ich nutze im Interesse meiner Mandaten jene Mittel, die mir das deutsche Asylrecht in die Hand gibt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.“
„In einem Monat bin ich wieder hier und bringe Deutsche um.“
Asef N. war Ende Mai 2017 bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem die bayerische Polizei daran gescheitert war, ihn aus einer Nürnberger Berufsschule heraus in sein Heimatland abzuschieben. Seine Mitschüler hatten zusammen mit gewalttätigen Linksextremisten vor der Schule gegen seine Abschiebung protestiert und im Zuge dessen auch Polizisten angegriffen.
Nach seiner Festnahme drohte der Afghane mit einem Anschlag: „In einem Monat bin ich wieder hier und bringe Deutsche um.“ Laut der mittelfränkischen Bezirksregierung, die für die Abschiebung zuständig war, hatte sich N. zuvor wiederholt unkooperativ verhalten und sich acht Mal geweigert, an der Beschaffung seines Passes aus Afghanistan mitzuwirken.
Als er später eine Aufenthaltserlaubnis beantragt hatte, habe er bei der Zentralen Ausländerbehörde dann einen bereits im Jahr 2007 ausgestellten afghanischen Paß vorgelegt. Damit sei klar geworden, daß er die Behörden seit Jahren getäuscht habe. „In dem Sinne ist das eine Straftat“, betonte Regierungspräsident Thomas Bauer (CSU) damals. „Nach dem geltenden Ausländerrecht ist der Mann somit ein Straftäter.“ Brenner widerspricht: „Ich halte auch diesen Vorwurf für konstruiert, weil der Paß am Ende ja dagewesen ist.“
Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte
Derzeit besteht für den 21jährigen keine Ausreisepflicht, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen erneuten Antrag seines Anwalts akzeptiert hat. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. Allerdings laufen gegen Asef N. wegen der Vorfälle im Mai 2017 auch noch strafrechtliche Ermittlungen wegen tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung. (tb)