GELSENKIRCHEN. Der abgschobene ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden, Sami A., muß nach Deutschland zurückgeholt werden. Die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ gewesen und verletze grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit. Am frühen Freitag morgen war der Ex-Leibwächter des früheren Al Kaida-Chefs mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in seine tunesische Heimat zurückgebracht worden.
Am Donnerstag hatte die für Asylrecht zuständige Kammer des Gerichts eine Abschiebung noch untersagt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhielt aber erst Freitag morgen von dieser Entscheidung Kenntnis. Über seinen Anwalt stellte Sami A. daraufhin einen Eilantrag auf sofortige Rückführung. Vor seiner Abschiebung saß Sami A. bereits 18 Tage in Abschiebehaft.
Der salafistische Gefährder soll in den vergangenen Jahren immer wieder Kontakt zu gewaltbereiten Islamisten im In- und Ausland gehalten haben. Er kassierte nach Informationen der Bild-Zeitung für sich und seine Familie jeden Monat 1167,84 Euro an Sozialleistungen. (tb)