BERLIN. Die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin hat bei der Abstimmung über die Offenhaltung des Flughafen Tegels eine Niederlage einstecken müssen. Rund zweieinhalb Millionen Wahlberechtigte waren in Berlin parallel zur Bundestagswahl auch zur Abstimmung über die Zukunft Tegels aufgerufen. Der von der FDP mitinitiierte Volksentscheid fordert, den innerstädtischen Flughafen im Nordwesten Berlins nach Eröffnung des Hauptstadtflughafens BER weiterhin zu nutzen.
Ersten Berechnungen zufolge votierten 56,1 Prozent der Wähler für einen Weiterbetrieb des Flughafens. 41,7 Prozent forderten eine Schließung Tegels nach der Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens BER in den kommenden Jahren. Das teilte die Landeswahlleiterin am Montag mit. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtsverbindlich. Sie fordert den rot-rot-grünen Senat lediglich zum Handeln auf.
Die Regierung um Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte sich vorab gegen das Volksbegehren ausgesprochen. Für eine Informationskampagne gab der Senat rund 400.000 Euro aus. Noch im Koalitionsvertrag hatten sich die Parteien auf mehr direkte Demokratie in Berlin geeinigt.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja mahnte den rot-rot-grünen Senat, die Abstimmung ernst zu nehmen. „Das ist ein Votum, das nicht umzudeuten ist, das klar ist, hier geht es darum, politisch zu handeln. Und wir fordern ein, daß das rechtlich umgesetzt wird“, sagte er am Sonntag.
Der Volksentscheid hängt eng mit dem Desaster beim Bau des Flughafens BER zusammen. Dieser sollte seit 2012 in Betrieb sein, doch der früheste Zeitpunkt für die Eröffnung wurde mittlerweile auf Herbst 2019 verschoben. Die Befürworter des Volksbegehrens argumentieren, daß er dann schon wieder zu klein sein werde.
Die Planung von 1996 sieht vor, Tegel ein halbes Jahr nach der Eröffnung des neuen Flughafens BER im Süden der Hauptstadt zu schließen. Im jetzigen Terminalgebäude soll eine Hochschule einziehen, auf dem Gelände ein neues Gewerbegebiet, Wissenschafts-Institute sowie rund 9.000 Wohnungen entstehen. Wird dieser Beschluß aufgehoben, wäre mit Klagen von Anwohnern zu rechnen.
Die Lärmbelästigung war einer der Hauptgründe für die geplante Schließung. Zudem kann Berlin Planänderungen nicht allein beschließen. Die Flughafengesellschaft gehört auch dem Bundesland Brandenburg sowie dem Bund. (ha)