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Genetische Vorratsdatenspeicherung: Rechtsmediziner will DNS aller Menschen in Deutschland erfassen

Genetische Vorratsdatenspeicherung: Rechtsmediziner will DNS aller Menschen in Deutschland erfassen

Genetische Vorratsdatenspeicherung: Rechtsmediziner will DNS aller Menschen in Deutschland erfassen

Klaus Püschel
Klaus Püschel
Klaus Püschel: Von jedem Neugeborenen sollten DNS-Proben genommen werden Foto: dpa
Genetische Vorratsdatenspeicherung
 

Rechtsmediziner will DNS aller Menschen in Deutschland erfassen

Der Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin, Klaus Püschel, hat gefordert, zur Verbrechensbekämpfung die DNS aller Menschen in Deutschland zu erfassen. „Wir sollten den DNS-Code von jedem Menschen in unserem Lande haben.“ Demnach sollten Proben von jedem Neugeborenen und Erwachsenen, von jedem Touristen und Flüchtling genommen werden.
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HAMBURG. Der Direktor des Hamburger Instituts für Rechtsmedizin, Klaus Püschel, hat gefordert, zur Verbrechensbekämpfung die DNS aller Menschen in Deutschland zu erfassen. „Wir sollten den DNS-Code von jedem Menschen in unserem Lande haben“, sagte der Medizinprofessor dem Hamburger Abendblatt.

Demnach sollten Proben von jedem Neugeborenen und Erwachsenen, von jedem Touristen und Flüchtling genommen werden. „Dann können wir Verbrechen viel schneller und viel besser aufklären, weil wir bei jeder Spur an einem Geschehensort sagen können, von wem die Spur ist“, meinte Püschel. Deutschland wäre viel sicherer. „Es wäre geradezu eine Oase im verbrecherischen Umfeld.“

Daten „tief unten in einem Bergwerkt“ sichern

Die Daten sollten „tief unten in einem Bergwerk“ gesichert werden und auch vor Hackerangriffen geschützt sein. Mehrere Richter sollten über den Zugang zu den sensiblen Daten wachen und sie nur in gesetzlich klar definierten Fällen wie bei Vergewaltigung und Mord herausgeben.

Kritik an dem Vorstoß kam von Kriminalbeamten und Datenschützern. Zwar sei der Vorschlag aus kriminalistischer Sicht „interessant“, doch wer sichere, „daß diese Datenbank nicht in falsche Hände gerät, beispielsweise in die von Kriminellen, anderen Staaten oder auch der privaten Wirtschaft, die daraus ihren Nutzen ziehen könnten und wohl auch würden“, gab der Landesvorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Jan Reinecke, zu bedenken.

Datenschutzbeauftragter warnt

Auch Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar warnte vor Püschels Vorschlag. „Eine Erfassung des individuellen genetischen Codes der Bevölkerung stellte einen massiven millionenfachen Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung und die Menschenwürde dar“, sagte er dem Blatt.

Eine genetische Vorratsdatenspeicherung sei weder mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch mit der Unschuldsvermutung vereinbar. „Eine Strafverfolgung um jeden Preis, die den Einzelnen ohne Anlaß als Objekt der staatlichen Kontrolle behandelt, mag es in totalitären Systemen geben. Dem Rechtsstaat sind derartige Ansätze fremd.“ (ls)

Klaus Püschel: Von jedem Neugeborenen sollten DNS-Proben genommen werden Foto: dpa
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