POTSDAM. Dem Brandenburger Linken-Politiker Torsten Krause (36) droht ein Gerichtsprozeß wegen Betrugs. Bereits eine Woche zuvor wurde sein Parteigenosse Peer Jürgens (37) wegen ähnlicher Vergehen verurteilt, berichtet die Bild-Zeitung. Krause war von 2004 bis 2014 Mitglied des Landtags in Brandenburg. Derzeit leitet er das Büro von Brandenburgs Sozialministerin Diana Golze (Die Linke).
Der Linken-Politiker hatte bei der Landtagsverwaltung die Flößerstadt Lychen als Wohnsitz angegeben. Diese liegt 130 Kilometer vom Potsdamer Parlament entfernt. Doch tatsächlich soll der Abgeordnete nicht in der fernen Uckermark, sondern im nahen Berlin gewohnt haben. Ein lohnender Trick, da die Verwaltung je 30 Kilometer Entfernung vom Landtag 169 Euro Fahrkostenpauschale ausbezahlt. Von 2005 bis 2012 soll Krause zu Unrecht kassiert und damit 70.000 Euro verdient haben. Der Politiker schwieg bislang zu dem Vorwurf.
Jahrelang gingen Schreiben zwischen Anwalt, Gutachter und Staatsanwalt hin und her. Nun sind sich die Ankläger sicher. „Bis Ende November schließen wir die Ermittlungen ab“, sagte Staatsanwalt Christoph Lange. Dem Linken-Politiker droht eine Anklage oder ein Strafbefehl bis zu einem Jahr Haft auf Bewährung.
Beim Gerichtsprozeß gegen Peer Jürgens tun sich Abgründe auf
Ein Jahr auf Bewährung lautete auch das Urteil gegen Peer Jürgens, der ebenfalls von 2004 bis 2014 im Landtag saß. Dieser hatte 87.000 Euro Fahrkosten- und Mietzuschüsse abkassiert. Er gab vor, in Beeskow (Oder-Spree) zu leben, wohnte aber hauptsächlich im hundert Kilometer entfernten Potsdam und stellte dem Landtag dafür eine üppige Rechnung. Er ließ sich in den Kreistag Oder-Spree wählen, obwohl er dort als Potsdamer gar nicht hätte antreten dürfen.
Der „Höhepunkt der Unrühmlichkeit“ war laut Oberstaatsanwalt Rüdiger Falch 2009 erreicht. Jürgens erwarb eine Altbauwohnung in Potsdam-Babelsberg, ließ die Landtagsverwaltung aber im Glauben, er habe weiterhin als Zweitwohnsitz eine kleine Wohnung in Potsdam gemietet. So kam der junge Immobilieneigner in den Genuß eines staatlichen Mietkostenzuschusses in Höhe von 250 Euro monatlich. „Er hat sich seine Eigentumswohnung vom Staat mitfinanzieren lassen“, so Ankläger Falch.
Mit dem Urteil milderte das Landgericht den Beschluß des Amtsgerichts ab, das den Bildungsreferent der Linkspartei im Februar zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt hatte. (ha)