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G20-Prozesse: Linken-Politiker für Krawalle bei G20-Gipfel verurteilt

G20-Prozesse: Linken-Politiker für Krawalle bei G20-Gipfel verurteilt

G20-Prozesse: Linken-Politiker für Krawalle bei G20-Gipfel verurteilt

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Angeklagte auf dem Weg zum Gericht (Symbolbild) Foto: dpa
G20-Prozesse
 

Linken-Politiker für Krawalle bei G20-Gipfel verurteilt

Die Fraktion der Linkspartei im Bezirk Hamburg-Mitte muß für längere Zeit auf einen Mitarbeiter verzichten. Roberto P., ehemaliger Kandidat für die Bezirksversammlung, wurde von einem Hamburger Gericht zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. Er hatte bei Krawallen zum G20-Gipfel eine brennende Bengalo-Fackel auf den Oberkörper eines Polizisten geschleudert.
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Unwort, Umfrage, Alternativ

HAMBURG. Ein Mitarbeiter der Linkspartei im Bezirk Hamburg-Mitte ist von einem  Gericht zu eineinhalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Bei Krawallen zum G20-Gipfel hatte Roberto P. eine brennende Bengalo-Fackel (1600-2500 Grad heiß) gegen den Oberkörper eines Polizisten geschleudert, berichtete die Bild-Zeitung.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen schweren Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz angeklagt. Weil der ehemalige Kandidat für die Bezirksversammlung Hamburg-Mitte keinen festen Wohnsitz hatte, saß er seit Juli in U-Haft.

„Herr P. wird in der Bezirksfraktion dringend benötigt. Er ist sozial engagiert und ehrenamtlich eingebunden“, beteuerte einer seiner Anwälte. Dazu legte er eine Bescheinigung vor, wonach sein Mandant jetzt eine Wohnung in Iserbrook hat und deshalb keine Fluchtgefahr mehr bestehe.

Zum Tatvorwurf sagte der Linken-Politiker am Mittwoch nichts. Seine Anwälte plädierten auf Notwehr. Die Fackel sei zuvor von Polizisten gekickt worden, er habe aus Angst damit geworfen. Der Richter hielt diese Argumentation für konstruiert. „Eine brennende Fackel zu werfen, da gehört schon was dazu.“ Bis zur Berufungsverhandlung ist Roberto P. auf freiem Fuß. Er muß sich zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. (ha)

Angeklagte auf dem Weg zum Gericht (Symbolbild) Foto: dpa
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