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Vorstoß gegen Burka und Nikab: CSU-Generalsekretär fordert Verbot der Vollverschleierung

Vorstoß gegen Burka und Nikab: CSU-Generalsekretär fordert Verbot der Vollverschleierung

Vorstoß gegen Burka und Nikab: CSU-Generalsekretär fordert Verbot der Vollverschleierung

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Andreas Scheuer (CSU): Die Burka gehört nicht zu Deutschland Foto: picture alliance/Pacific Press Agency
Vorstoß gegen Burka und Nikab
 

CSU-Generalsekretär fordert Verbot der Vollverschleierung

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hat ein Verbot des Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit ähnlich wie in Österreich gefordert. Die Burka gehöre nicht zu Deutschland, sagte er am Montag.
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PASSAU/BERLIN. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer hat ein Verbot des Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit ähnlich wie in Österreich gefordert. „Ein Verbot ist möglich und notwendig. Das deutsche Verbötchen zur Vollverschleierung muß so wie in anderen Ländern Europas ausgeweitet werden“, sagte Scheuer am Montag der Passauer Neuen Presse. „Die Burka gehört nicht zu Deutschland.“

Innenexperten der Unionsfraktion im Bundestag halten ein solches Verbot dagegen für rechtlich nicht möglich. „Mit dem Teilverbot, das wir im Frühjahr beschlossen haben, sind wir an die Grenze dessen gegangen, was verfassungsrechtlich möglich ist“, widersprach der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Harbarth (CDU), in derselben Zeitung. „Ich fürchte, daß ein weitergehendes Verbot nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre“, sagte er.

Bedenken gegen ein Verbot nach österreichischem Vorbild äußerte auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer (CSU). „Was das Burka-Verbot anbelangt, haben wir bereits vor wenigen Monaten ein Gesetz verabschiedet, das die Vollverschleierung bei jeglichem Kontakt mit Bundesbehörden und Bundesgerichten verbietet. Mehr ist dem Bund an Regelungszuständigkeit nicht gegeben“, erklärte er.

Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Österreich

Der Bundestag hatte im April Beamte und Soldaten verpflichtet, ihr Gesicht bei Ausübung des Dienstes oder bei „Tätigkeiten mit unmittelbarem Dienstbezug“ nicht zu verhüllen. Überdies wurde das Personalausweisgesetz geändert. Jede Person muß nun durch einen Abgleich ihres Paßfotos mit ihrem Gesicht identifiziert werden können.

In Österreich ist seit dem 1. Oktober die Vollverschleierung des Gesichts verboten. Darunter fallen Burka und Nikab, aber theoretisch auch Atemschutzmasken. Das Gesetz wurde unter anderem mit Sicherheitsaspekten und dem Schutz muslimischer Frauen vor Unterdrückung begründet. (ha)

Andreas Scheuer (CSU): Die Burka gehört nicht zu Deutschland Foto: picture alliance/Pacific Press Agency
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