DRESDEN. Die Stadt Dresden hat Pegida-Chef Lutz Bachmann untersagt, die Versammlungen der islamkritischen Bewegung in der sächsischen Landeshauptstadt zu leiten. Die Maßnahme betrifft auch Siegfried Daebritz, der Mitglied des sogenannten „Orgateams“ von Pegida ist. Beide genügten nicht „den besonderen Anforderungen, die an eine verantwortliche Versammlungsleitung nach den Maßgaben des Sächsischen Versammlungsgesetzes gestellt“ würden, heißt es in dem Bescheid des Ordnungsamtes, der der JF vorliegt.
Auch gehe die Behörde davon aus, daß Bachmann nicht in der Lage beziehungsweise nicht willens sei, „sich gesetzestreu zu verhalten“. Das Verbot soll bis 2021 gelten. Bachmann und Daebritz ist es dadurch untersagt, die Veranstaltung zu eröffnen und zu beenden, Durchsagen zum Verlauf der Versammlung zu machen, sowie Anweisungen an die Ordner zu geben.
„Wir lassen uns nicht mundtot machen“
Sollten Bachmann oder Daebritz gegen die Auflagen verstoßen, droht ihnen ein Zwangsgeld von 1.000 Euro. Ausdrücklich nicht untersagt sei es ihnen dagegen, auch weiterhin an Versammlungen teilzunehmen oder als Redner aufzutreten.
Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT sagte Bachmann, er habe Widerspruch bei der Stadt Dresden gegen den Bescheid eingelegt. Auch werde er rechtlich gegen das Verbot vorgehen. „Wir lassen das nicht auf uns sitzen, sehen dem Verfahren aber sehr gelassen entgegen.“
Auch werde er es sich nicht verbieten lassen, weiterhin die Gäste von Pegida auf der Bühne zu begrüßen. „Pegida wird ja seit langem totgesagt, wir seien nur ein kleiner Haufen Unbelehrbarer, heißt es doch immer. Ganz so tot und unwichtig wie behauptet, können wir dann wohl doch nicht sein, wenn die Stadt zu solchen Mitteln greift. Aber das wird nicht funktionieren. Wir lassen uns nicht mundtot machen oder kriminalisieren“, betonte Bachmann.
Erst am vergangenen Montag habe die sächsische Polizei ihn bei der Pegida-Demonstration in Dresden nach einer Überprüfung zur zuverlässigen Person erklärt, um als möglicher Ordner bei der Veranstaltung zu fungieren, berichtete Bachmann. „Das zeigt, daß nichts, aber auch gar nichts gegen mich vorliegt.“
Proteste am 3. Oktober als Verbotsgrund
Die Stadt Dresden wirft Bachmann in dem Bescheid unter anderem vor, am 3. Oktober zu einer Versammlung gegen die Feierlichkeiten anläßlich des Tags der Deutschen Einheit in Dresden aufgerufen zu haben, was dieser bestreitet. „Ich habe lediglich auf Facebook angekündigt, an dem Tag um 9 Uhr eine Raucherpause auf dem Neumarkt einzulegen. Das ist ganz sicher kein Demoaufruf.“ Genau das aber bewertet die Stadt so und verweist auf das Sächsische Versammlungsgesetz.
An dem Tag war es zu Beschimpfungen der offiziellen Gäste der Feierlichkeiten in Dresden durch Demonstranten gekommen. So wurden unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Vizepräsidentin des Bundestags, Claudia Roth (Grüne) als „Volksverräter“ bezeichnet. (krk)