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Verfassungsschutzreform: V-Leute sollen Verbrechen begehen dürfen

Verfassungsschutzreform: V-Leute sollen Verbrechen begehen dürfen

Verfassungsschutzreform: V-Leute sollen Verbrechen begehen dürfen

Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz
Bundesamt für Verfassungsschutz: Entwurf sieht Erweiterung der Kompetenzen vor Foto: picture alliance / dpa
Verfassungsschutzreform
 

V-Leute sollen Verbrechen begehen dürfen

Die geplante Gesetzesreform des Verfassungsschutzes sieht eine Erweiterung der Kompetenzen für V-Leute und verdeckte Mitarbeiter vor. So sollen diese straffrei ausgehen, wenn begangene Verbrechen dazu dienen, unter anderem Straftatbestände der Volksverhetzung aufzuklären.
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BERLIN. Die geplante Gesetzesreform des Verfassungsschutzes sieht eine Erweiterung der Kompetenzen für V-Leute und verdeckte Mitarbeiter vor. So dürfe die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen, wenn Verbrechen zur Informationsbeschaffung „unumgänglich“ waren. Das berichtet die Westdeutsche Allgemeine Zeitung unter Berufung auf einen Gesetzesentwurf von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU). Die Regelung soll auch eine Vorbildfunktion für den Bundesnachrichtendienst haben.

Die bei der Informationsbeschaffung begangenen Verbrechen müssten geeignet sein, bei der Aufklärung von schweren Straftaten wie Mord, Totschlag und Geiselnahme zu helfen. Allerdings soll auch der Straftatbestand der Volksverhetzung dazu gehören. Geheimdienstler sollen dann straffrei ausgehen, wenn die zu erwartende Verurteilung unter einer Haftstrafe von einem Jahr läge und zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Die Dienste hatten diesen „Freibrief“ zur Rechtssicherheit ihrer Mitarbeiter gefordert. Allerdings gehe die derzeit vorgesehene Regelung der Straffreiheit den Ländern zu weit, so der Bericht.

Bundesverfassungsschutz wird als Zentralbehörde gestärkt

Als V-Leute sollen nach der Regelung nur Personen angeworben werden, die volljährig sind, möglichst nicht zu einer Haftstrafe von über einem Jahr verurteilt wurden, die von ihrer Spitzeltätigkeit finanziell unabhängig sind und aus keinem Aussteigerprogramm stammen. Auch sollen sie keine leitende Funktion in den Gruppen einnehmen, auf die sie angesetzt wurden. Dauerhaft dürfen ihre Dienste nur genutzt werden, wenn die verfassungsfeindlichen Bestrebungen „darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewalt vorzubereiten“.

Die Stellung des Bundesamtes für Verfassungsschutz soll durch den Gesetzesentwurf gegenüber den einzelnen Landesbehörden gestärkt werden und eine „Zentralstellenfunktion“ erhalten. Bei „gewaltorientierter Bestrebungen“ würde das Amt künftig erweiterte Kompetenzen erhalten und die Zusammenarbeit koordinieren. Auch ein „Mehrbedarf an Personal und Sachmitteln“ mit 261 neuen Planstellen sieht der Entwurf vor, wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet. So solle der Posten eines weiteren Vizepräsidenten geschaffen werden. Alleine an Personalkosten ist ein Plus von 17 Millionen Euro eingeplant. (FA)

Bundesamt für Verfassungsschutz: Entwurf sieht Erweiterung der Kompetenzen vor Foto: picture alliance / dpa
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