Anzeige
Anzeige
Studienzentrum Weikersheim, Burg Lichtenberg

Urteil zur Sozialhilfe: Türkin muß Kabelanschluß selbst zahlen

Urteil zur Sozialhilfe: Türkin muß Kabelanschluß selbst zahlen

Urteil zur Sozialhilfe: Türkin muß Kabelanschluß selbst zahlen

Wohnblock in Berlin
Wohnblock in Berlin
Wohnblock in Berlin: Kein Türkisches Fernsehen auf Kosten der Steuerzahler Foto: dpa
Urteil zur Sozialhilfe
 

Türkin muß Kabelanschluß selbst zahlen

Eine in Deutschland lebende Türkin wollte sich die Kosten für Kabelanschluß und türkisches Fernsehen vom Steuerzahler finanzieren lassen. Dies lehnte das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag ab. „Der Umstand, daß man die deutsche Sprache nicht beherrscht“, sei „keine Behinderung“, die zu zusätzlicher Sozialhilfe berechtige.
Anzeige

KASSEL. Eine in Deutschland lebende Türkin ist mit ihrer Forderung gescheitert, sich die Kosten für Kabelanschluß und türkisches Fernsehen vom Steuerzahler finanzieren zu lassen. Ein entsprechendes Urteil fällte das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag. „Der Umstand, daß man die deutsche Sprache nicht beherrscht“, sei „keine Behinderung“, die zu zusätzlicher Sozialhilfe berechtige.

Die 1937 geborene Frau hatte argumentiert, wegen ihrer fehlenden Deutschkenntnisse könne sie nur durch türkisches Fernsehen ihre Grundversorgung mit Informationen sicherstellen, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Eine Erhöhung des Sozialhilfesatzes sei dennoch nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter nun.

Zuvor hatte bereits die Stadt Gelsenkirchen die Forderung der Frau abgelehnt und darauf verwiesen, daß im Regelsatz der Sozialhilfe 130 Euro für gesellschaftliche und soziale Aktivitäten enthalten seien, aus denen die Klägerin die Kosten für den Anschluß begleichen könne. (ho)

Wohnblock in Berlin: Kein Türkisches Fernsehen auf Kosten der Steuerzahler Foto: dpa
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag