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Studentenverbindungen: Marburger Marktfrühschoppen: Gericht erlaubt Volksfest

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Studentenverbindungen
 

Marburger Marktfrühschoppen: Gericht erlaubt Volksfest

Der Marburger Marktfrühschoppen darf in diesem Jahr doch stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen und kippte damit ein Verbot des vor allem von Studentenverbindungen geprägten Volksfestes durch die Stadt Marburg.
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Marktfrühschoppen auf dem Marburger Marktplatz (2005) Foto: Wikimedia/Macador mit CC-Lizenz https://bit.ly/7w8Qxp

MARBURG. Der Marburger Marktfrühschoppen darf in diesem Jahr doch stattfinden. Das entschied das Verwaltungsgericht Gießen und kippte damit ein Verbot des vor allem von Studentenverbindungen geprägten Volksfestes durch die Stadt Marburg.

Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) hatte die für den 7. Juli geplante Veranstaltung auf dem Marktplatz vor dem historischen Rathaus wegen der Teilnahme mehrerer Burschenschaften untersagt. Diese würden linke Gegenproteste hervorrufen, argumentierte er. Gleichzeitig warnte er vor einem „tiefen Bruch in der Bürgerschaft“.

Antifa kündigt Proteste an

Das Verwaltungsgericht Gießen ließ diese Argumentation nicht gelten: Wenn es wie in der Vergangenheit zu Protesten linker Gegendemonstranten komme und dadurch die öffentliche Ordnung gestört werde, dürfe dies nicht dem Veranstalter angelastet werden. Vielmehr müsse die Stadt die Störungen unterbinden. Zudem habe der Oberbürgermeister dem Veranstalter 2010 zugesagt, den Marktplatz in den kommenden drei Jahren immer am ersten Juliwochenende für das Fest freizuhalten.

Die Stadt kündigte jedoch an, gegen die Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht Kassel vorzugehen. Auch die linksextreme Antifa rief im Internet zu Protesten auf. Es dürfe nicht hingenommen werden, daß Rechtsextremisten das Fest für ihre politischen Aktivitäten mißbrauchten. (krk)

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