KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Herausgabe von Nutzerdaten an staatliche Stellen eingeschränkt. Bislang konnten Ermittlungsbehörden und andere Institutionen relativ leicht an Paßwörter kommen. Diese Regelung ist teilweise verfassungswidrig.
Die Richter urteilten, daß das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung teilweise durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) beeinträchtigt wird. Sie erklärten eine Regelung für verfassungswidrig, nach der der Staat Paßwörter erhält, unabhängig davon, ob er zur Nutzung der gesicherten Daten überhaupt berechtigt ist. Der Bundestag hat bis Juni 2013 Zeit, um das Gesetz neu abzufassen. Bis dahin gilt die alte Regelung weiter.
Einer der Klageführer, Patrick Breyer, wertete das Urteil als Erfolg. „Wir sind froh, daß die Anonymität der Nutzer im Netz künftig besser geschützt ist“, sagte Breyer, der für die Piratenpartei bei der schleswigholsteinischen Landtagswahl kandidiert. Die Piratenpartei forderte die Bundesregierung nach der Bekanntgabe des Urteils auf, die Pläne für die Vorratsdatenspeicherung endgültig aufzugeben. (rg)